Prozess

Versuchter Auftragsmord: Opfer überlebt Schüsse in den Rücken

Tödliche Gier, ein Killer und eine Knarre, die nach drei Schüssen in den Rücken klemmte: Um einen versuchten Auftragsmord geht es nun vor Gericht.

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Vor dem Gericht wird der versuchte Auftragsmord verhandelt.
Vor dem Gericht wird der versuchte Auftragsmord verhandelt.Pressefoto Wagner

Zwei Männer auf der Anklagebank: Muskelpaket und Glatzkopf Marcel M. (30) und Huy V. (26), der gescheitelt und geduckt hinter Glas sitzt. M. soll einen Tötungsauftrag erteilt und V. gegen Bezahlung geschossen haben. Laut Anklage war es eine heimtückische Tat aus Habgier, die Opfer Kai B. (31) nur knapp überlebte.

Von 10.000 Euro Killerlohn ist in der Anklage die Rede. M. soll V. angeheuert haben, weil er einen einstigen Komplizen bei Drogengeschäften „aus dem Weg schaffen wollte“, ist die Staatsanwältin überzeugt. M. habe nicht mehr teilen, den gemeinsam betriebenen „Drogen-Lieferdienst“ alleine fortführen wollen – „auch aus akut finanziellen Problemen“, heißt es in der Anklage.

Waffe gezogen und eiskalt abgedrückt

In der Nacht zum 29. November vor einem Supermarkt in Lankwitz. Kai B. (Name geändert) traf gegen 1.08 Uhr ein. V. soll ihn kurz zuvor angerufen und um ein Treffen gebeten haben. Die Anklage: „Unter dem Vorwand, dass er ihm etwas Wichtiges erzählen müsse.“

Sie redeten, von V. sei nur Belangloses gekommen. Als Kai B. genug hatte, sich umdrehte und gehen wollte, soll V. eine scharfe Pistole gezogen und eiskalt abgedrückt haben.

Drei Schüsse in Richtung Rücken. B. brach zusammen. V. soll mit der Knarre in der Hand an den lebensgefährlich verletzten Mann herangetreten sein. Die Anklage: „Er versuchte, einen weiteren Schuss in Richtung des Kopfes abzugeben.“ Die Waffe aber habe versagt – „er schlug das Opfer noch mit dem Waffengriff gegen den Kopf und flüchtete“.

Opfer konnte Notruf absetzen

Kai B. gelang es noch, einen Notruf abzusetzen. Schnell trafen Retter ein. Mehrfach musste er operiert werden, dabei entfernten die Ärzte einen Teil seines Darms. V. und B. sollen sich nicht gekannt haben. Gerüchte und Vermutungen machten nach dem Anschlag die Runde. Kai B. war bald überzeugt, dass ihn ein angeheuerter Killer zu dem Treffen in Lankwitz gelockt hatte.

Bei der Polizei wurden ihm Fotos vorgelegt. Er soll V. als mutmaßlichen Schützen erkannt haben. Am 15. April klickten die Handschellen. Vier Monate später ging es auch für M. in die Untersuchungshaft. Beide sollen wegen Drogendelikten vorbestraft sein.

Seit ihrer Festnahme kein Wort zu den Vorwürfen. So bleibt es zunächst. Die Verteidigerin von M.: „Keine Angaben geplant.“ Im Fall von V. stehe allerdings „noch nicht abschließend fest, ob es eine Aussage gibt“. Mit Kai B. als wichtigsten Zeugen und Nebenkläger geht es am 4. November weiter. KE.