Mordprozess

Frau im Schlaf mit Hammer erschlagen: „Wollte sie von Leiden befreien“

Die Staatsanwaltschaft sieht heimtückischen Mord. Doch der Angeklagte behauptet, er habe die Tat mit seiner Frau geplant, um sie von Leiden zu befreien.

Teilen
Er habe aus Liebe zugeschlagen, beteuert der Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für einen Mörder.
Er habe aus Liebe zugeschlagen, beteuert der Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für einen Mörder.imago/Depositphotos (Symbolbild)

Die Tat erschüttert, doch die Begründung um so mehr: Er habe seine Ehefrau nach 50 gemeinsamen Jahren von Leiden befreien wollen. Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Deutschen (74) nicht und sieht in der brutalen Tat einen heimtückischen Mord.

In einer Winternacht Ende 2024 legte sich die Frau schlafen. Ihr Ehemann schlich sich mit einem Hammer ans Bett, schlug ihr so heftig ins Gesicht, bis die Frau tot vor ihm liegt. Was hat den Mann nach 50 Ehejahren zu so einer Horrortat veranlasst?

Mordprozess: Staatsanwaltschaft hält 74-jährigen Deutschen für heimtückischen Mörder

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Was in der Nacht in Trebbin (Landkreis Teltow-Fläming) passierte, war Mord mit dem besonderen Merkmal „Heimtücke“. Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass er ihren Schlaf ausgenutzt habe, ohne dass sie eine Chance gehabt hätte, sich zu wehren. Tötungsdelikte, die sich spezifisch gegen Frauen richten, werden auch unter dem Begriff Femizid gefasst.

Der Angeklagte streitet die Tat beim Prozessbeginn am Dienstag in Potsdam nicht ab, vielmehr dichtet er die Horrortat geradezu zu einem Akt der Liebe um. Er habe seine Frau von ihrem Leiden durch eine unheilbare Leukämie-Erkrankung befreien wollen, sagte der 74-jährige deutsche Staatsangehörige vor dem Landgericht.

Angeklagter bestreitet Mord, behauptet, sie hätten die Tat gemeinsam geplant

Mit seiner Frau sei er mehr als 50 Jahre lang verheiratet gewesen. Dann sei sie wie „aus heiterem Himmel“ an Leukämie erkrankt. Nach der Chemotherapie sei sie dann völlig erschöpft und „kaputt“ gewesen. Am Ende sei ihr die Kraft ausgegangen, sie wollte keine medizinische Behandlung mehr und ihr Lebenswille habe nachgelassen. „Sie kann nicht mehr, hat sie mir gesagt“, so der Angeklagte

Daher habe man sich nach längerer Zeit dazu entschieden, gemeinsam in den Tod zu gehen und „dem jeweils anderen auf die andere Seite zu helfen“. Er habe nach der Tat mit dem Schlosserhammer versucht, sich mit zwei großen Flaschen Schnaps das Leben zu nehmen. Das sei aber missglückt – er sei gestürzt, konnte nicht mehr aufstehen und rief den Rettungsdienst.