Mit Gold und Silber machte Klaus R. (64) krumme Geschäfte, verursachte laut Anklage einen Millionenschaden. Über das erschwindeltes Geld konnte sich seine junge Herzensdame freuen.
R. sponserte der Mitangeklagten Debora N. (34) großzügig ein teures Hobby: Reitsport und eigene Pferde. Kunden lockte er mit traumhaften Preisen. Seine Website erweckte den Eindruck eines seriösen, größeren Unternehmens. Ermittler aber stellten fest: Seine GmbH war "ein reiner Mantel". Er habe die Geschäfte als Ich-AG allein betrieben, keine Bücher geführt, den Überblick über Gewinne und Verluste verloren. Sein Online-Handel war ein Schwindelshop und er das schwarzes Schaf unter den Goldhändlern.
Die Staatsanwältin: „Kunden mussten den Kaufpreis und meistens eine Versandkostenpauschale im Voraus bezahlen“. R. habe die eingehenden Zahlungen „nach seinem Belieben verwendet“. Zwischen 1000 Euro und 77.000 Euro zahlten Kunden ein. Bei vielen Anlegern aber kamen nie Goldbarren oder Münzen an. R. hatte nach Art eines „Schneeballsystems“ immer wieder neue Kunden angelockt, Geld abgezockt und nur ab und zu Ware geliefert haben.
Sein Verteidiger: „Ein schlichter Warenbetrug. Der Auslöser für die Taten sitzt mit auf der Anklagebank.“ Debora N. habe R. als Sponsor bezeichnet. Der habe Geld kassiert, auf Kosten seiner Kunden. Der Anwalt: „Die Beute hat sich in Pferdefleisch umgewandelt.“ Als der Schwindel aufflog, hatte die Ex-Escort-Dame noch zwölf Tiere. Sie wusste von dem Schwindel, trieb ihn an: „Du rockst das!“ Für die Juristen ist das psychische Beihilfe. Dann machte R. ab Februar 2022 einen zweiten Fake-Shop auf. Sie wurde Geschäftsführerin und damit Mittäterin. Ein Drittel der Beute in Höhe von rund einer Million Euro soll in Kauf und Haltung ihrer Pferde geflossen sein.
Ihr Verteidiger: „Er gab bei Treffen an – ,Geld spielt keine Rolle‘“
Ihr Verteidiger: „Er gab bei Treffen an – ,Geld spielt keine Rolle'.“ Sie habe sich verlocken lassen. Der Anwalt: „Es war dumm und strafbar, aber sie war davon geleitet, ihre tollen Pferde halten zu können.“ Nichts sei ihr davon übrig geblieben – „die Pferde sind weg“. Das Betrüger-Pärchen hatte sich im Prozess weitgehend geständig gezeigt. Er beteuerte: „Ich bereue meine Taten zutiefst.“ Und die Pferdefrau: „Es tut mir auch leid. Ich wäre dankbar, wenn ich weiter mit Tieren arbeiten könnte.“
Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre und zwei Monate Haft für R. (seit 14 Monaten in U-Haft) und drei Jahre und vier Monate für sie. Auf maximal sechs Jahre Haft plädierte der Anwalt von R., der Verteidiger von Debora N. beantragte eineinhalb Jahre auf Bewährung.
Das Urteil: R. erhält sechs Jahre und drei Monate Haft, sie zwei Jahre auf Bewährung. Rund 837.000 Euro werden eingezogen.■