13 Taten vor Gericht

Kinderschänder: Kaum war er aus dem Knast, da wurde er rückfällig

Elfjährige gingen dem Kinderschänder ins Netz. Es geht um Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und Herstellung von Kinderpornografie.

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Marko W. (34) gestand am Mittwoch vor Gericht in Berlin seine Taten.
Marko W. (34) gestand am Mittwoch vor Gericht in Berlin seine Taten.Pressefoto Wagner

Nur drei Monate nach seiner Entlassung aus der Haft wegen Kindesmissbrauchs wurde er rückfällig – trotz Führungsaufsicht. Um 13 Taten geht es nun vor dem Berliner Landgericht.

Er fasste Jungen in seiner Wohnung an, er nahm übers Internet Kontakt zu Kindern auf, um seine pädophile Neigung auszuleben. Marko W. (34) gestand, ließ seinen Anwalt erklären: „Er hatte nicht die Absicht, den Geschädigten zu schaden. Aber er hat seine Neigungen und Triebe über kinderschutzbedürftige Interessen gestellt.“ Er bedauere sehr.

Am 24. Januar 2020 wurde er aus der Haft entlassen. Ein Jahr und drei Monate wegen Missbrauchs von Kindern hatte das Amtsgericht Brandenburg gegen ihn verhängt. Bis auf den letzten Tag saß er die Strafe ab.

Danach stand er unter Führungsaufsicht – angeordnet für fünf Jahre. Und es erging die Weisung, „keinen unmittelbaren Kontakt zu männlichen Personen unter 18 Jahren zu haben“. Auch nicht per Telefon oder Internet.

Der Kinderschänder war früher Security-Mann

Der Ex-Security-Mann scherte sich nicht darum. Im April 2020 fasste er in seiner damaligen Wohnung in Friedrichshain einen Jungen an, der bei ihm übernachtete. Einen schlafenden 13-Jährigen habe er in einer Wohnung in Hohenschönhausen befummelt – bis der Junge erwachte und ihm die Hand wegschlug.

W. nahm übers Internet Kontakt zu Kindern auf. Elf- und Zwölfjährige gingen ihm ins Netz. Er habe sexuelle Handlungen vor ihnen vorgenommen und sie aufgefordert, sich auszuziehen. Seine Kamera lief mit.

Sieben Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren und zwei 15- und 16-Jährige werden in der Anklage genannt. Einen Teenager soll er in einer Marzahner Wohnung vergewaltigt haben. Zwei Jungen habe er Cannabis überlassen.

Im Dezember 2021 erging wegen der nun angeklagten Taten gegen W. Haftbefehl. Weil er nach seiner letzten Entlassung mehrmals verurteilt wurde, sitzt er seit Februar 2022 in Strafhaft.

Nun geht es um Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Herstellung von Kinderpornografie und Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht. Die Richter stellten ihm im Fall eines Geständnisses eine Gesamtstrafe von maximal fünf Jahren und neun Monaten in Aussicht. Urteil: 11. Dezember.