Kampf um die Fernbedienung

KiKA oder Sportkanal? Knackis zoffen sich ums TV-Programm

Als sie sich nicht einig werden konnten, ging die Gefangenen aufeinander los. Jetzt kam es daher zum Prozess.

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Der Angeklagte Kevin K. (31 wollte unbedingt den Kinderkanal schauen.
Der Angeklagte Kevin K. (31 wollte unbedingt den Kinderkanal schauen.Pressefoto Wagner

Der eine Knacki sieht am liebsten Kinderkanal, der andere aber ist Fußball-Fan. Da kippte die Stimmung im Aufenthaltsraum.

Nach dem handfesten Streit ums TV-Programm steht Kevin K. (31) vor Gericht. Ein blasser Typ mit blondem Drei-Tage-Bart. Er sitzt gerade vier Jahre ab, wurde im März 2024 des schweren räuberischen Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Ihm gegenüber als erster Zeuge im Prozess: Felix R. (30), ebenfalls aus der Strafhaft vorgeführt. Breite Schultern, weinrote Schiebermütze, dickes Buch unter dem Arm. Ein verurteilter Räuber – er bekam siebeneinhalb Jahre aufgebrummt.

„Ich gucke jetzt KiKA!“

Am 30. März 2024 wurde die Justizvollzugsanstalt Plötzensee zum Tatort. R. und K. auf der Krankenstation. Ein Fernseher für 20 bis 25 Knackis. Gegen 18 Uhr lief KiKa. Andere Häftlinge genervt. R. war gespannt auf Bundesliga-Highlights.

Man einigte sich schließlich auf Fußball. Auch K. stimmte zu. R. griff zur Fernbedienung, klickte in die Sportsendung. Doch K. tickte aus, schnappte sich die Steuerung, zappte bockig zurück: „Ich gucke jetzt KiKA!“

Gesicht an Gesicht standen sie. Statt Bundesliga-News gab es einen echten Krimi. Opfer R.: „Er hat mich am Hals gepackt, dann mit beiden Händen zugedrückt. Mir wurde schwarz vor Augen.“

Fußball-Fan mit Würgemalen

Der Fußball-Fan ging zu Boden, sein T-Shirt war zerrissen, ein Stuhl kippte um. „Die Anklage: „Er verlor für fünf bis zehn Sekunden das Bewusstsein.“ Würgemale am Hals waren zu sehen, einige Tage litt R. unter Schluckbeschwerden.

K. schaltete vor Gericht auf Sendepause. Der Anwalt: „Keine Aussage heute, eventuell später.“ Dagegen R. im Zeugenstand gesprächig: „Es gab häufiger Streit ums TV-Programm.“ Auf Gewalt habe er sich allerdings nicht eingelassen: „Als K. mich würgte, habe ich mich nicht gewehrt. Das irritierte ihn, der Druck ließ nach.“

Räuber R. mit mildem Blick auf den Angeklagten: „Für mich ist die Sache längst erledigt.“ K. aber muss wegen gefährlicher Körperverletzung mit Haft-Nachschlag rechnen. Urteil: 3. Februar.