Die Zahlen sind erschreckend und zeichnen ein gefährliches Bild. Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg bekommen immer mehr Verfahren zu häuslicher Gewalt auf den Tisch.
Die meisten Ermittlungen werden eingestellt
Die meisten Ermittlungen wegen familiärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt werden jedoch eingestellt. Das berichtet der RBB unter Berufung auf Daten der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg.
Anzahl der Verfahren steigt seit Jahren
Den Angaben zufolge ist die Zahl der Verfahren in Berlin seit 2021 stetig gestiegen: von etwa 11.000 auf rund 15.000 Fälle 2024. In Brandenburg bewegt sich die Zahl der Verfahren demnach im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2500 und 3000 jährlich.
Die Mehrzahl der Fälle wurde in beiden Bundesländern ohne Konsequenzen für die Verdächtigen eingestellt. In Brandenburg lag die Einstellungsquote 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.

Verfahren werden mit Geldstrafe eingestellt
Zur Anklage kam es demnach selten: In der Hauptstadt in 3 Prozent der Fälle, in Brandenburg waren es 6 Prozent. Ein Teil der Verfahren endet mit Strafbefehlen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können.
Von 2021 bis 2024 wurden in Berlin 5 Prozent und in Brandenburg 3 Prozent der Verfahren auf diese Art beendet – in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe.
Dunkelziffer ist deutlich höher
Nach Zahlen der Polizei wurden in Berlin 2024 mehr Fälle von Gewalt in Partnerschaft und Familie bekannt. Insgesamt wurden laut Statistik 19.213 Opfer registriert, 429 mehr als im Vorjahr.
In Brandenburg erreichten die registrierten Fälle häuslicher Gewalt 2024 mit 6790 den höchsten Stand seit fünf Jahren. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Ermittlungen für Polizei und Staatsanwaltschaft schwierig
Die Ermittlungen sind nach Polizeiangaben und Staatsanwaltschaft häufig schwierig – unter anderem, weil Aussage gegen Aussage steht. In vielen Fällen ziehen Opfer auch ihre Aussagen zurück oder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Einschätzung von Hilfseinrichtungen geschieht das oft aus Angst vor einem langen und zermürbenden Gerichtsverfahren, wie der RBB schreibt. Auch finanzielle Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner oder Sorge um die Sicherheit der gemeinsamen Kinder seien Gründe.


