Strohfirmen und Schwarzgeld

Gericht in Berlin kassiert 58 Clan-Immobilien ein

Der Kampf gegen kriminelle Araberclans geht weiter. Das Landgericht Berlin rückte ihnen jetzt  mit einem spektakulären Beschluss auf die Pelle.

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Clan-Villa in Alt-Buckow: Die Polizei war öfter mal „zu Besuch“. Nach jahrelangen Prozessen wurde sie vom Staat einkassiert.
Clan-Villa in Alt-Buckow: Die Polizei war öfter mal „zu Besuch“. Nach jahrelangen Prozessen wurde sie vom Staat einkassiert.BK

Es sorgte für Aufsehen, als im Jahre 2018 zahlreiche Immobilien beschlagnahmt wurden, die von den Behörden Kriminellen zugeordnet wurden. So sollte kriminellen Clans das Wasser abgegraben werden. Seitdem wird wegen dieser Immobilien vielfach vor Gericht prozessiert. Jetzt erfolgte ein weiter Paukenschlag im Kampf gegen die Clankriminalität in Berlin.

Das Landgericht Berlin hat nach Angaben einer Sprecherin die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Allesamt sollen sie arabischstämmigen Clan gehören. Es geht um Grundstücke in Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming.

Die Immobilien gehören zu insgesamt 77 Objekten, die in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt wurden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben worden sind.

Arabische Clans stehen im Verdacht der Geldwäsche

Seit inzwischen rund zehn Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Kauf der Immobilien. Das Verfahren wegen Geldwäscheverdachts richtete sich gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“.

Strafrechtlich wurden die Akten im April 2021 geschlossen, weil die Beweise für eine Anklage nicht reichten. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte parallel in einem selbstständigen Verfahren die Einziehung der Immobilien.

Das Landgericht erklärte dieses Vorgehen nun für rechtens. Eine Überprüfung der Vermögen der Beschuldigten habe ergeben, dass entsprechende Geldwerte nicht vorlagen, hieß es. Der Beschluss des Gerichts ist nicht rechtskräftig. Es ist eine Beschwerde möglich.

Immobilien mit Geld aus Straftaten bezahlt

In ihrem 113 Seiten umfassenden Beschluss gelangen die Richter demnach zur Überzeugung, dass die Immobilien zwei Männern zuzurechnen seien, die diese mit Geld aus Straftaten finanziert hätten. Um dies zu verschleiern, seien Strohfrauen beziehungsweise Strohgesellschaften eingesetzt worden.

Nach Justizangaben liegen nun in allen Verfahren zu den 77 Immobilien Entscheidungen vor. Rechtskräftig sind laut Senatsjustizverwaltung bislang erst drei Fälle. Wie lang der Weg dorthin sein kann, zeigt die Räumung einer Clan-Villa in Neukölln im März 2024. Erst nach fast sechs Jahren voller Prozesse konnte das vom Staat beschlagnahmte Gebäude mit Gerichtsvollzieherin und einem Großaufgebot der Polizei geräumt werden.

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „guten und wichtigem Signal“. „Seit Jahrzehnten investieren Clans inkriminiertes Vermögen aus Drogengeschäften, Raubtaten, Schutzgelderpressung und anderen OK-Bereichen in Immobilien, waschen so Millionen Euro rein und lachen dem Rechtsstaat dabei noch ins Gesicht“, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.