Kolumne von Anwalt Joachim Steinhöfel

Warum Daniel Günthers Internet-Pläne die Meinungsfreiheit gefährden

Der renommierte Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel schreibt in loser Reihenfolge im Berliner KURIER. In seiner neuen Kolumne geht es erneut um Daniel Günther.

Author - Joachim Nikolaus Steinhöfel
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Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht während eines Interviews. Kleine Foto: Anwalt Joachim Steinhöfel
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht während eines Interviews. Kleine Foto: Anwalt Joachim SteinhöfelFrank Molter/dpa

„Demokratie schützen“ – so lautet die Überschrift des Leitantrags, den der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein am 17. Juni 2025 dem Landesausschuss vorgelegt hat. Es soll wie ein hehres Ziel klingen. Doch wer das Kleingedruckte in Daniel Günthers Papier liest, muss sich fragen: Will die CDU die Demokratie schützen oder will sie sie vor ihren eigenen Bürgern in Sicherheit bringen? Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Hass und Hetze“ wird hier eine Welle der Reglementierung und Überwachung geplant, die den digitalen Debattenraum nicht sicherer, sondern stiller machen würde.

Das Ende der Anonymität: Eine Pflicht zum Heldentum?

Der vielleicht schwerwiegendste Angriff auf die freiheitliche Netzkultur ist die Forderung nach einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen. Die CDU begründet dies mit Transparenz, ignoriert dabei aber einen fundamentalen Grundsatz: Anonymität ist kein Makel, sondern verfassungsrechtlich als „Schutzschild der Meinungsfreiheit“ anerkannt. Schon das Oberlandesgericht Hamm stellte fest, dass eine Beschränkung auf namentlich zuordenbare Äußerungen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Die Verfassung kennt keine Pflicht zum zivilen Heldentum. Der Bürger muss nicht besonders mutig sein müssen, nur um seine Grundrechte wahrzunehmen. Eine Klarnamenpflicht würde jedoch genau das fordern: Wer sich politisch äußert, müsste jederzeit bereit sein, berufliche Nachteile oder soziale Ächtung in Kauf zu nehmen. Wenn die Trennung zwischen privater Meinung und beruflicher Existenz aufgehoben wird, verstummen nicht die Pöbler, es schweigen die Vorsichtigen. Daniel Günther liefert mit zentralen Klarnamen-Datenbanken den ‚Goldstandard‘ für jeden Hacker und ausländischen Geheimdienst frei Haus. Wenn diese Daten lecken – und sie werden lecken –, haben wir keinen ‚geschützten Raum‘, sondern den gläsernen Bürger auf dem Silbertablett.

Definitionshoheit über „Wahrheit“

Auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk spiel eine Rolle in den Plänen von Daniel Günther.
Auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk spiel eine Rolle in den Plänen von Daniel Günther.blickwinkel/Imago

Doch der Antrag geht noch weiter. Er unterscheidet nicht scharf genug zwischen strafbaren Inhalten und legaler, aber „schädlicher“ Desinformation. Der sarkastische Hinweis auf den häufig höchst fraglichen Wahrheitsgehalt der Äußerungen von Politikern sei hier erlaubt. Wenn es heißt, Meinungsfreiheit ende dort, wo sie „zur Waffe gegen andere wird“, und Desinformation sei ein „systemisches Risiko“, öffnet das Tür und Tor für Willkür. Wer definiert, wann eine Meinung eine „Waffe“ ist? Die CDU muss sich den Vorwurf gefallen lassen, legitime Regierungskritik unter dem Label „Desinformation“ delegitimieren zu wollen.

Der Staatsfunk als Wahrheitsministerium

In dieses Bild passt, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) gesetzlich verpflichtet werden soll, gegen Fake News vorzugehen und im Medienstaatsvertrag verankerte „Gegendarstellungen“ zu veröffentlichen. Der zwangsfinanzierte ÖRR („Inkassobüro mit Sendungsbewusstsein“, Dr. Kissler), der schon jetzt oft Probleme hat, Aktivismus von Journalismus zu trennen, soll nun per Gesetz zum Wahrheitsministerium erhoben werden.

Jugendliche draußen bleiben

Während man die Erwachsenen überwachen will, möchte man die Jugend gleich ganz aussperren. Die CDU fordert ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok. Da heute fast 35 % der 18- bis 24-Jährigen ihre Nachrichten primär über Social Media beziehen, kommt dies einer digitalen Entmündigung gleich. Anstatt Medienkompetenz zu fördern, wählt man den Weg des Paternalismus und schneidet eine ganze Generation von der politischen Teilhabe ab. Es ist die typische Doppelmoral der Union: Mit 16 sollen Jugendliche reif genug sein, den Landtag zu wählen – aber zu unreif, um auf TikTok politische Debatten zu verfolgen? Wer der Jugend die digitale Mündigkeit abspricht, hat Angst vor ihren Fragen, nicht Sorge um ihr Wohl.

Überwachung total: Der Staat liest mit

Daniel Günther überraschte mit seinen Argumenten für eine Social-Media-Zensur Moderator Markus Lanz.
Daniel Günther überraschte mit seinen Argumenten für eine Social-Media-Zensur Moderator Markus Lanz.Cornelia Lehmann, ZDF

Schließlich rüstet der Staat massiv auf. Das Papier fordert Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung und automatisierten Datenanalyse mittels KI. Besonders dystopisch mutet der Einsatz von „virtuellen Ermittlern“ an, die sozialen Netzwerke „durchstreifen“ sollen „um frühzeitig radikalisierende Tendenzen zu erkennen.“ Das ist nichts anderes als die präventive Rasterfahndung im Meinungsmarkt.

Daniel Günther und die CDU Schleswig-Holstein verwechseln in diesem Antrag den Schutz der Meinungsfreiheit mit dem Schutz vor Meinungen. Wer Desinformation bekämpfen will, braucht mündige Bürger und offene Debatten, keine verfassungswidrige Klarnamenpflicht, Gesichtserkennung und Internetverbote für Jugendliche. Dieses Papier schützt die Demokratie nicht – es legt ihr Fesseln an.

Wer Daniel Günther am 7. Januar bei „Markus Lanz“ erlebte, ahnte bereits, was nun schwarz auf weiß vorliegt: Hier agiert kein Landesvater, sondern ein Erziehungsberechtigter, der seinen Bürgern misstraut. Dieses Papier ist die gesetzgeberische Fratze der dort zur Schau gestellten moralischen Überlegenheit. Daniel Günther hat sein wahres Gesicht gezeigt.

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Markus Hibbeler
Über den Autor
Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der renommiertesten deutschen Anwälte mit Spezialisierung auf Medienrecht und Meinungsfreiheit. Im Jahr 2024 gewann er 16 von 16 Verfahren gegen die Bundesregierung, auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Er war der erste Anwalt überhaupt, der eine einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen der Löschung und Sperrung von Nutzern erwirkte. Sein 2024 erschienenes Buch „Die digitale Bevormundung“ war ein nationaler Nummer-1-Bestseller. Im Mai erscheint sein neues Buch: „Der Staat gegen Steinhöfel – Wenn die Meinungsfreiheit zur Gefahr für die Macht wird“.