Befangenheitsantrag

Hertha BSC gegen Fredi Bobic: Nächster Gerichtstermin geplatzt

Am Donnerstag sollte es zwischen dem Zweitligisten und seinem ehemaligen Manager vorm Landgericht Berlin eigentlich zur Sache gehen. Sollte ...

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Bei Stuttgart gegen Mainz (3:1) am Sonntag ist Fredi Bobic erstmals als TV-Experte für Dazn tätig.
Bei Stuttgart gegen Mainz (3:1) am Sonntag ist Fredi Bobic erstmals als TV-Experte für Dazn tätig.Harry Langer/dpa

Hertha BSC und die Prozesse gegen den ehemaligen blau-weißen Manager Fredi Bobic (52) – sieht so aus, als hätte das das Zeug zur unendlichen Geschichte. Im Rechtsstreit zwischen dem Zweitligisten und Bobic ist erneut ein Termin vor dem Landgericht Berlin geplatzt.

Wegen eines Befangenheitsantrags von Hertha BSC sei der für diesen Donnerstag in dem Urkunde-Verfahren angesetzte Termin aufgehoben worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit, ein neuer sei bislang nicht anberaumt. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Termin in dem Verfahren nicht stattfindet. Schon im September vergangenen Jahres platzte einer wegen eines weiteren Befangenheitsantrags. Anfang Februar dieses Jahres war ein Beklagtenvertreter verhindert.

Hertha und Bobic: Es geht um Millionen

In dem von Bobic initiierten Urkunde-Verfahren geht es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha BSC. Dem Vernehmen nach zahlt der Hauptstadt-Klub seit der im Februar 2023 zugestellten fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr an Bobic. Erhält Bobic den Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seitdem eingefrorene Gehalt auszahlen. Eine Millionensumme, die dem klammen Zweitligisten richtig wehtun würde.

Neben dem Urkunde-Verfahren läuft auch noch ein Feststellungsverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der ordentlichen und fristlosen Kündigung geht. Dort soll am 19. Februar (11 Uhr) verhandelt werden. Der damalige Bundesligist hatte sich Ende Januar 2023 von seinem damaligen Sport-Geschäftsführer getrennt. Zwei Wochen später erfolgte die fristlose Kündigung. Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 52-Jährige mit einer Kündigungsschutzklage.