Fredi Bobic und die Klage gegen Hertha BSC wegen seiner fristlosen Kündigung. Die Gerichtsakte beim Berliner Landgericht hat seit Montag Sprengkraft. Es geht um angeblichen Geheimnisverrat und die ausgesprochene Verdachtskündigung. Im schlimmsten Fall könnte dem gefeuerten Manager jetzt selbst eine Millionen-Klage in den USA drohen – durch Hertha-Investor 777 Partners.
Der Reihe nach: Hertha BSC sprach am 10. Februar 2023 die fristlose Kündigung aus und stellte die Gehaltszahlungen ein. Drei Wochen später schrieb das Nachrichtenmagazin Spiegel, dass es einen bösen Verdacht gibt. Bobic soll angeblich vertrauliche Information über den damals anstehenden Deal mit Investor 777 Partner an „unbefugte Dritte“ gegeben haben.
Und genau das war im Gerichtssaal als Begründung für die Verdachtskündigung zu hören. Und nicht nur das. Es fiel der Name Hellmann, mehr nicht. Trotzdem herrscht seitdem hinter den Kulissen Alarmstimmung. Denn alle stellen sich die Frage: Handelt es sich um Axel Hellmann, den Vorstandsboss von Eintracht Frankfurt, Bobic‘ ehemaligen Arbeitgeber? Axel Hellmann, der damals interimsmäßig bis zum 30. Juni 2023 Geschäftsführer der DFL war?
Verdachtskündigung mit Sprengkraft

Bobic selbst konnte die Frage nicht beantworten, weil er kurzfristig den Gerichtstermin nicht persönlich wahrgenommen hat, obwohl er vorher angekündigt hatte, dass er kommen wolle. Deswegen lud das Landgericht zum nächsten Termin am 27. Mai. Dort sollen Bobic und „ein Herr Hellmann“ dann als Zeugen aussagen. Und dann droht das nächste Problem. Was bisher nur nebulös in den Gerichtsakten steht, würde dann mit harten Fakten – so oder so – gefüllt werden. Und mit Akten eines Gerichts können Anwälte weiterarbeiten…
Investor 777 Partners schaut genau hin
Es könnte 777 Partners ins Spiel kommen. Der Hertha-Investor mit Sitz in Miami (Florida) beobachtet die Entwicklung ganz genau und könnte als möglicher Geschädigter Ansprüche gegen Bobic geltend machen wollen, falls sich der Verdacht vor dem Berliner Gericht bestätigen sollte. Das US-amerikanische Wirtschaftsrecht ist sehr restriktiv und knallhart, wenn es um Schadensansprüche geht. Sie gehen oft in die Millionenhöhe. Außerdem sieht es vor, dass in den USA, dem Sitz des Klägers, verhandelt wird.
Das Szenario will eigentlich keiner. Die Tendenz ist klar: Herthas und Bobic‘ Anwälte werden sich höchstwahrscheinlich vor dem 27. Mai außergerichtlich einigen, damit es nicht zum zweiten Gerichtstermin kommt. Der Verein hatte schon im November 2023 Bobic 500.000 Euro Abfindung angeboten. Das lehnte Bobic ab, weil er am liebsten 3,5 Millionen Euro haben will.
Hertha wird jetzt die Summe dem Vernehmen nach nur nochmal leicht erhöhen. Der nächste Poker hat begonnen. Doch er hat seit Montag andere Voraussetzung. Falls es doch zum Gerichtstermin kommt, geht Bobic das Risiko ein, dass er nach der verlorenen Klage gegen die ordentliche Kündigung auch die zweite gegen die fristlose Kündigung verliert, keinen Cent mehr sieht und vielleicht noch in den USA draufzahlen muss.