Im Rechtsstreit zwischen Fredi Bobic (52) und Hertha BSC hat das Landgericht Berlin die Klage des ehemaligen Managers gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Damit steht es 1:0 für die Blau-Weißen. Ob auch die von Hertha ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht erst mal nicht.
Für den 27. Mai (10 Uhr) ist ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt – wenn es nicht vorher eine außergerichtliche Einigung gibt. Im Mai könnte es auch zu einer Beweisaufnahme kommen. Möglich, dass Bobic als Zeuge geladen wird. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geheimhaltungsklausel spielt große Rolle
Knackpunkt des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu, bei einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung nicht. Für die finanziell angeschlagenen Blau-Weißen geht es um viel Geld.

Der Zweitligist hatte Bobic Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt. Letzteres stützt sich auf zwei Begründungen: Wie die Vorsitzende Richterin Dr. Astrid Zilm sagte, sei jemandem beim Klub zugetragen worden, dass Bobic einem Herrn Hellmann geheime Unterlagen zugetragen haben sollte. Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht.
In diesem Fall hätte Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen. Damit begründet Hertha den Ausspruch einer Verdachtskündigung. In diesem Fall hätte Hertha Bobic aber zu diesem nicht bewiesenen Verdacht anhören müssen. Dazu kam es nicht. Bobics Anwälte argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung zu kurzfristig zugestellt wurde.
Das Gericht sah Argumente für beide Seiten. Bobic hatte zudem unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach dem 0:2 gegen Union wütend auf eine Reporterfrage reagiert. Für Hertha ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Klubs. ■