Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hertha BSC wegen des Fehlverhaltens der Fans zu einer Geldstrafe von 8250 Euro verdonnert. Den Bundesligisten SC Freiburg sowie Zweitligist 1. FC Kaiserslautern erwischte es ebenfalls. Freiburg muss 13.000 Euro berappen, der FCK 600 Euro.
Die Berliner Fans hatten vor dem Anpfiff der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 10. August mindestens zehn Rauchtöpfe und einen Blinker gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um gut eine Minute. Freiburger Anhänger hatten während des DFB-Pokalspiels beim VfL Osnabrück am 17. August mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Die Lauterer Fans brannten kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Ulm am 4. August ein Bengalisches Feuer ab.
Alle Vereine haben dem jeweiligen Urteil bereits zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. Freiburg und Hertha können Teile der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. ■