Schülerin (14) missbraucht

Vergewaltigung am Schlachtensee: Statt Bewährung gab es zweimal Knast!

Wegen Vergewaltigung einer Schülerin am Schlachtensee hat das Landgericht einen Angeklagten zu drei Jahren Jugendgefängnis und einen zweiten zu neun Monaten Haft verurteilt.

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Am Schlachtensee: An seinem Ufer wurde im Sommer 2023 eine 14-Jährige vergewaltigt.
Am Schlachtensee: An seinem Ufer wurde im Sommer 2023 eine 14-Jährige vergewaltigt.Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass Mehmet E. (19) und Islam E. (18) im Juni 2023 eine 14-jährige Schülerin von einer Party am See ins Gebüsch schleppten und dort über sie herfielen. Freundinnen des Mädchens hatten sie später blutend im Gebüsch gefunden.

Beide Angeklagten schwiegen eisern während des Prozesses, der seit dem 11. Januar lief. Das Mädchen musste deshalb vor Gericht als Zeugin aussagen. An diesen Tagen fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwältin hatte nach dem Ende der Beweiserhebung beantragt, die beiden jungen Angeklagten nur zu Bewährungsstrafen zu verurteilen. Für Mehmet E. (19) aus Steglitz forderte sie zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Doch bei der Urteilsverkündung dann die Überraschung: die Richter verhängen Gefängnisstrafen statt Bewährung!

Das Urteil fiel damit deutlich härter aus, als der Antrag der Staatsanwaltschaft! Statt Bewährung gab es zweimal Haft: Drei Jahre Jugendstrafe wegen Vergewaltigung plus Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr für Mehmet E. Er sitzt bereits seit Anfang August 2023 in Untersuchungshaft.

Beide Angeklagten müssen 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen

Sein Mittäter Islam E. (18) aus Tempelhof wurde für den sexuellen Übergriff zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Er saß vor dem Prozess nicht in Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestand, teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung vor gut zwei Monaten mit.

Beide Angeklagten müssen zusammen 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Islam E. muss dazu ein „sozialkognitives Training“ absolvieren – und 60 Stunden Sozialarbeit ableisten. Wie erst am Montag bekannt wurde, hat das Berliner Landgericht bereits am 13. Februar sein Urteil gesprochen. Es ist noch nicht rechtskräftig.■