Kosten für Entschädigung

Teure Sekunden-Verspätung für Eurowings - diese Rechte haben Fluggäste

Kürzlich brach ein Airbus die Landung am BER in letzter Sekunde wegen einer Mini-Verspätung ab, flog stattdessen nach Hannover. Das kommt die Fluglinie teuer zu stehen.

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Die Passagiere der Eurowings-Maschine waren am Flughafen Hannover gestrandet. Grund war eine Verspätung von 10 Sekunden am Flughafen BER in Berlin.
Die Passagiere der Eurowings-Maschine waren am Flughafen Hannover gestrandet. Grund war eine Verspätung von 10 Sekunden am Flughafen BER in Berlin.Archivbild/localpic/Imago

Die Meldung ist so absurd, dass man sie kaum glauben kann: Wegen einer Mini-Verspätung von zehn Sekunden startete eine Maschine von Eurowings beim Landeanflug auf den Flughafen BER wieder durch und flog stattdessen nach Hannover. 212 Passagiere strandeten um 0.40 Uhr auf dem Flughafen der niedersächsischen Landeshauptstadt. 

Pilot und Airline wollten eine Strafe vermeiden, hätten rechtlich alles richtig gemacht, wie Luftfahrtexperten meinen. Doch den Fluggästen nutzte das wenig. Sie mussten über Stunden nach Hause reisen oder in Hannover übernachten.

Umleitung von Eurowings-Maschine wegen Mini-BER-Verspätung - das sind die Rechte der Passagiere

Doch wer zahlt eigentlich die Kosten dafür und worauf haben die Passagiere ein Anrecht. Der KURIER sprach dazu mit Christopher Noffke vom Bereich Recht uns Beratung der Berliner Verbraucherzentrale. Für die Fluggäste sieht es derweil recht gut aus. Für die Airline hingegen könnte die Mini-Verspätung massive Kosten verursachen, denn jeder der 212 Passagiere habe Rechte.

Herr Noffke, haben die Fluggäste Anspruch auf eine Heimreise? Mit welchen Verkehrsmitteln dürfen sie die antreten?

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet eine kostenfreie Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Endziel organisieren. Wenn die Airline eine Ersatzbeförderung ablehnt, haben die Fluggäste Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten, die durch die Weiterreise beispielsweise mit Bus oder Bahn entstehen.

Experte rät von Taxifahrt ab

Was ist, wenn kein Zug oder Bus mehr fahren? Können Passagiere als Ersatzbeförderung ein Taxi wählen und hierfür Kostenerstattung verlangen?

Es ist grundsätzlich davon abzuraten, in diesem Fall mit einem Taxi von Hannover nach Berlin zu fahren, da hierdurch in der Regel Kosten entstehen, welche die Fahrtkosten für eine Bus- oder Zugfahrt bei weitem übersteigen. Es besteht deshalb ein hohes Risiko, dass die Airline die Erstattung ablehnt, da die Kosten nicht notwendig und unangemessen sein dürften.

Gilt das auch für eine Hotelübernachtung?

Sofern eine Hotelübernachtung erforderlich ist, muss die Airline auch die Übernachtungskosten erstatten. Allerdings sollte immer eine möglichst kostengünstige Unterkunft gewählt werden, da die Airline die Kostenübernahme ansonsten wegen unangemessen hoher Kosten ablehnen könnte, wenn günstigere Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.

Entschädigung für Passagiere könnte möglich sein

Im Internet werben ja viele Firmen für eine Fluggastentschädigung. Haben die Passagiere Anspruch auf sie? Wenn ja, wie hoch dürfte die sein?

Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht grundsätzlich bei einer Verspätung am ursprünglichen Reiseziel, das war in diesem Fall Berlin, von mindestens drei Stunden. Die Höhe beträgt abhängig von der Distanz zwischen Abflugort und ursprünglichem Endziel 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro.

Wie viel wäre es denn im konkreten Fall vermutlich?

Bei einer tatsächlichen Verspätung von mindestens drei Stunden auf der Flugstrecke von Alicante nach Berlin bestünde ein Anspruch in Höhe von 400 Euro. Allerdings ist der Anspruch auf pauschale Ausgleichsleistung ausgeschlossen, wenn die Airline nachweisen kann, dass ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vorlag. Entscheidend für die Beurteilung dürfte nicht das Nachtflugverbot, sondern die Ausgangsursache für die Flugverspätung sein. Außergewöhnliche Umstände können beispielsweise extreme Unwetterereignisse sein.

Herr Noffke, wir danken für das Gespräch!