60-Minuten-Pflicht

Streit um RBB-Programm: Endlich mehr Sendezeit für Brandenburg?

Seit Jahren erfüllt der Sender den Staatsvertrag nicht – jetzt soll im März eine Entscheidung fallen.

Author - Tobias Esters
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Das Gebäude des RBB in der Masurenallee
Das Gebäude des RBB in der MasurenalleeMonika Skolimowska/dpa

Seit mehr als zwei Jahren ist der RBB verpflichtet, täglich 60 Minuten getrenntes Fernsehprogramm für Berlin und Brandenburg zu senden. Doch bis heute liefert der Sender nur die Hälfte. Statt einer vollen Stunde gibt es bislang lediglich rund 30 Minuten regionale Berichterstattung am Vorabend. 

RBB scheiterte mit Klage

„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg veranstaltet (...) ein Landesfernsehprogramm für Berlin und Brandenburg mit regionalen Auseinanderschaltungen von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung jedes Landes“. So steht es im seit Anfang 2024 gültigen RBB-Staatsvertrag.

Trotzdem wurde die Vorgabe bislang nicht umgesetzt. Stattdessen versuchte der Sender zunächst, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelung vorzugehen. Der RBB sah seine Rundfunkfreiheit eingeschränkt. Die Klage scheiterte jedoch im vergangenen Jahr.

Nun zeichnet sich offenbar erstmals eine Lösung ab. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur und die Berliner Morgenpost berichten, arbeitet der Sender aktuell an neuen Modellen. RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte, man befinde sich „in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung“. Eine Entscheidung solle im März fallen.

Moderatoren stehen im "Abendschau"-Studio der RBB.
Moderatoren stehen im "Abendschau"-Studio der RBB.Foto: Thorsten Jander/rbb/dpa

Nach den bisher bekannten Plänen soll sich am beliebten Vorabendprogramm nichts ändern. Weiterhin sollen zwischen 19.30 Uhr und 20 Uhr die Abendschau in Berlin und Brandenburg aktuell in Brandenburg laufen. Die zusätzlichen 30 Minuten sollen stattdessen später am Abend kommen.

Konkret soll die Nachrichtensendung RBB24 um 21.45 Uhr von 15 auf 30 Minuten verlängert und ebenfalls regional getrennt ausgestrahlt werden.

Brandenburg pocht auf mehr Einfluss

Besonders aus Brandenburg kommt scharfe Kritik. Die Landesregierung hatte maßgeblich auf die neuen Regeln gedrängt. Ein Sprecher betonte gegenüber der KNA, dass die besonderen Anforderungen eines Flächenlandes mit 14 Landkreisen und zahlreichen Regionalstudios eine stärkere regionale Berichterstattung notwendig machten.

Die Staatskanzlei in Potsdam pocht außerdem weiterhin auf eine eigene Leitung für das Brandenburger Landesprogramm. Man brauche eine verantwortliche Person, die sich ausschließlich um die regionale Berichterstattung kümmere.

Die Berliner Senatskanzlei zeigte sich deutlich entspannter. Medienreferent Stefan Förster erklärte in dem Bericht, man sehe keinen zusätzlichen Bedarf über die „Abendschau“ hinaus.

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