Berlin steht vor einem Verkehrschaos: Die Gewerkschaft Verdi ruft für Montag, den 2. Februar, bundesweit zum Streik im öffentlichen Nahverkehr auf. Für Millionen Berufspendler bedeutet das vor allem eines: Stress am frühen Morgen. Doch was heißt das arbeitsrechtlich für alle, die auf Bus und Bahn angewiesen sind?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen – egal, ob Schneechaos herrscht oder gestreikt wird. Juristen sprechen vom sogenannten „Wegerisiko“. Darauf weist Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. Heißt konkret: Fahren Busse und Bahnen nicht, ist das kein Freifahrtschein fürs Zuspätkommen.

Wer nicht arbeitet, bekommt weniger Lohn
Ist Homeoffice keine Option, müssen Beschäftigte selbst nach zumutbaren Alternativen suchen. Gibt es Verbindungen der Berliner BVG, die trotz Warnstreiks fahren, oder etwa mit nicht bestreikten Unternehmen wie der Deutschen Bahn oder privaten Anbietern? Kann das eigene Auto genutzt werden oder eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen gebildet werden? Auch ein Taxi kann im Zweifel eine Lösung sein.
Wer solche Möglichkeiten nicht nutzt und deshalb zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheint, muss laut VDAA mit Konsequenzen rechnen. Im Zweifel drohen Abmahnungen und weniger Lohn. Wer wegen des Streiks nicht arbeitet oder zu spät kommt, hat keinen Anspruch auf Bezahlung – der Arbeitgeber darf das Gehalt nach dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ entsprechend kürzen.

In manchen Fällen kann Nacharbeit eine Lösung sein. Ob das möglich ist, hängt vom Arbeitsvertrag, von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab. In der Praxis gehe es darum, eine für beide Seiten akzeptable Regelung zu finden, so der VDAA.
Vorgesetzte frühzeitig informieren
Doch so weit muss es oft gar nicht kommen. Experten raten, frühzeitig das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen – am besten schon bei Ankündigung des Streiks. Häufig gibt es betriebliche Regelungen für solche Ausnahmesituationen. Neben Homeoffice kommen etwa Gleitzeit oder auch kurzfristig genommener Urlaub infrage.
Wichtig ist außerdem: Wer erst unterwegs merkt, dass er oder sie sich verspätet, sollte den Arbeitgeber sofort informieren. Ein kurzer Anruf kann Ärger ersparen.



