Seit fast einem Jahr ist dieses Haus (Danziger Straße 68), in dem Menschen leben, immer wieder von Werbeplanen verhängt, obwohl die Renovierungsarbeiten längst abgeschlossen sind. Zuerst wurde das Haus als gigantische Wolt-Tüte mit Henkeln verkleidet. Das neueste Motiv, einen riesigen Minion aus Pappmaschee, empfinden die Mieter als Gipfel der Entwürdigung.
Sommer in Berlin, doch der Blick aus dem Fenster in der Danziger Straße 68 ist getrübt. Die Mieter eines Eckhauses in der Danziger Straße sind schwer genervt von der Plane, die ihre Fenster verdeckt, nur damit der Eigentümer sich mit den Einnahmen aus der Werbung eine goldene Nase verdient und die Bauarbeiten querfinanziert.
Riesen-Minion an der Fassade ist illegal
Mit einer fragwürdigen Konstruktion ist seit kurzem auch noch eine übergroße Zeichentrick-Figur an der Plane befestigt – illegal, wie es von der zuständigen Stadträtin Manuela Anders-Granitzki auf KURIER-Anfrage heißt. Die große Minion-Skulptur muss weg: „Es wird umgehend veranlasst, dass der Erlaubnisinhaber diese sofort zu entfernen hat“, so die Stadträtin. Dass das Plakat hängt, ist allerdings rechtens.
„Das Plakat hatte und hat folgende Erlaubniszeiten“, schreibt eine Sprecherin weiter: über Weihnachten im vergangenen Jahr zwei Monate, im Januar und Februar einen Monat, ebenso im April und Mai. Auch für den Juni und den Juli hat der Hauseigentümer eine Genehmigung zum Aufhängen eines Werbebanners erhalten.
Werbeplakate an Baugerüsten dürfen sechs Monate hängen
Danach muss Schluss sein, so das Bezirksamt Pankow. „Eine weitere Verlängerung ist nicht erlaubnisfähig, da gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 BauO Bln Werbeanlagen an Baugerüsten für die Dauer von höchstens sechs Monaten genutzt werden dürfen.“
Doch die Mieter in der Danziger Straße trauen dem Hauseigentümer alles zu. Schon einmal hatte der Eigentümer des Hauses seine Genehmigungen großzügig ausgelegt. Über Weihnachten ließ er eine riesige Einkaufstüte, die das Baugerüst bedeckte, auch noch beleuchten. Diese unerlaubte Lichtinstallation zur Erhellung der Riesentüte ließ man erst abschalten, nachdem das Bezirksamt interveniert hatte. Und auch jetzt geht der Eigentümer nach dem Motto vor: erst mal aufhängen und dann sehen, was passiert.
Arbeiten wenige Wochen, Werbung monatelang
Dass die Plane nur für die Dauer der Bauarbeiten an der Fassade angebracht wurde, können die Mieter nicht bestätigen. Die Ausbesserungen und Malerarbeiten an der Fassade waren in wenigen Wochen erledigt.
Die Werbebanner aber, mal in Dunkelblau, mal in Schwarz und jetzt mit Minion, hängen, bis es nicht mehr geht. Man habe die Befürchtung, dass einfach weiter verhangen wird, weil der Eigentümer darauf setze, dass Fristen nicht geprüft werden, sagen die Mieter, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Berlin will es sich keiner mit der Hausverwaltung verscherzen.
Ganz verbieten kann man Eigentümern die Verhüllung ihrer Häuser zu Werbezwecken sowieso nicht. Auch wenn Pankows Bezirksverordnete in der BVV beschlossen haben, solche Haus-Verhüllungen gar nicht mehr zu genehmigen, muss die Verwaltung in vielen Fällen ihr Okay geben. Die Rechtslage besagt laut Stadträtin Anders-Granitzki: Sobald „gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einzelfallbezogen geprüft sind“, muss man Werbeplanen genehmigen. Wenn auch nur nach einer individuellen Prüfung nach Kriterien des Werbekonzepts „Stadtbild Berlin“.

Verstoßen Hauseigentümer gegen Auflagen, sind die Bußgelder, die die Bezirke verhängen, außerdem oft gering. „Offenbar übersteigen die Einnahmen – die Rede ist von mehreren 10.000 Euro pro Monat – ein etwaiges Bußgeld für das illegale Anbringen um ein Vielfaches“, schreibt der Berliner Mieterverein zu einem ähnlichen Fall in der Vergangenheit in der Torstraße.