8400 Euro Strafe

Sie machte Affengesten: Angehende Polizistin wegen Volksverhetzung verurteilt

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert Annika B. (35) ihren Job bei der Polizei. 

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Der Angeklagten Annika B. (35) wurde vorgeworfen, in drei Fällen einen Kollegen rassistisch und in volksverhetzender Weise beleidigt zu haben.
Der Angeklagten Annika B. (35) wurde vorgeworfen, in drei Fällen einen Kollegen rassistisch und in volksverhetzender Weise beleidigt zu haben.Pressefoto Wagner

Affen gemimt aus rassistischen Motiven? Eine angehende Polizistin auf der Anklagebank. Und behauptet: „Das war keine Affengeste, sondern eine Hühnergeste.“ Was im Sommer 2023 in der Berliner Polizeiakademie geschah, musste nun ein Amtsrichter prüfen. Annika B. (35) angeklagt. Um drei Vorfälle ging es. Rassistische Äußerungen, so der Staatsanwalt. „Missverständnisse“, behauptete die Angeklagte. Sie beteuerte: „Rassismus ist mir völlig fremd.“

Annika B. und L. (32) waren im letzten Sommer gemeinsam in der Ausbildung. Ihre Mitschüler wie sie über 30 Jahre. Eine besondere Klasse. Eineinhalb Jahre lagen hinter den Polizeianwärtern, als es Stunk gab zwischen B. und L., einem schwarzen Mitschüler.

Version der Frau: „Ich wurde gemobbt. Es war die schlimmste Klasse.“ Der Verteidiger: „Eine frauenfeindliche Stimmung herrschte.“ Doch Zeugen sagten: „Eine ganz normale Klasse.“ Annika B. allerdings fühlte sich offensichtlich dort nicht wohl. Ein Zeuge: „Sie kapselte sich ab.“ Der Staatsanwalt hält für möglich: „Sie griff den an, den man am leichtesten treffen kann.“

Der Richter überzeugt: „Das war eine Affengeste. Das ist Rassismus und nichts anderes.“

Der erste Vorfall am 6. Juli 2023. Nach einer Trainingseinheit sollten Geräte abgegeben werden. Alle bildeten eine Schlange. Nur Annika B. habe sich vordrängeln wollen, so Zeugen. L. kritisch: „Stell dich bitte an.“ Da konterte sie: „Mach Sitz.“ Der Richter: „Da würdigt man jemanden herab, stellt ihn auf eine Stufe mit einem Hund.“

Dann der 10. August 2023. L. sei asozial und solle „mal Deutsch lernen“, soll die Frau gesagt haben. Sie zum Richter: „Er hatte mich beleidigt, hatte dabei so eine Ghettosprache.“ Sie habe nur gesagt, dass sein Verhalten asozial sei.

Schließlich einen Tag später die Sache mit der Geste. Nach einem Sportunterricht hob sie die Arme. Ihre Version: „Er hatte mich ausgelacht, ich fühlte mich dazu provoziert.“ Aber es sei eine „Hühnergeste“ gewesen. Sie führte dem Richter vor: Arme auf Schulterhöhe, dann anwinkeln und flatternde Flügelbewegungen simuliert. Das sei in ihrer Familie ein Scherz. Die Angeklagte: „Um zu signalisieren, dass man sich nicht so aufplustern soll“.

Sieben Jahre lebte und studierte sie in Japan. Annika B.: „Ich habe Freunde aus allen Kulturen.“ Bei der Polizei habe sie eine zweite Karriere starten wollen. Inzwischen ist sie Polizeibeamtin auf Probe. Die Frau: „Ich fühle mich wohl in meinem Team.“

Die Geste, ein „Hühnertanz“? Der Richter: „Das ist absurd!“ Zu dem Zeitpunkt sei das Verhältnis der beiden Kollegen schon vergiftet gewesen: „Da will sie einen Scherz gemacht haben.“ Der Richter überzeugt: „Das war eine Affengeste. Das ist Rassismus und nichts anderes.“

Das Urteil: Schuldig der Beleidigung in zwei Fällen und der Volksverhetzung. 8400 Euro Geldstrafe. Sie wollte Freispruch. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es vorbei mit einer Karriere bei der Polizei.