Rigaer Straße: Gericht wäscht Baustadtrat den Kopf
Friedrichshain-Kreuzberg muss Bewohner des teilweise besetzten Hauses verpflichten, einen Brandschützer des Eigentümers einzulassen

Neue Pleite für Florian Schmidt (Grüne): Der Baustadtrat muss die Bewohner des teilweise von Linksradikalen besetzten Hauses Rigaer Straße 94 weiterhin verpflichten, die Begehung durch einen Brandschutz-Prüfer und einen Vertreter des Hauseigentümers einzulassen. Auch in die Wohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht.
Das Gericht lehnte einen Antrag Schmidts ab, mit dem er einer bereits am 9. März durch das Gericht ausgesprochenen Verpflichtung der Bewohner zu entgehen suchte.
Schmidt war den seit Jahren bekannten Mängeln beim Brandschutz lange nicht nachgegangen, stellte sich vor die Besetzer. Während das Gericht am 9. März noch verhandelte, ließ Schmidt eine Mitarbeiterin eine Brandschutzbegehung durchführen, offenbar, um eine Begehung durch die Eigentümer, die mit einem großen Polizeieinsatz einhergegangen wäre, zu hintertreiben. Schwerwiegende Mängel hätten nicht festgestellt werden können, teilte der Bezirk danach mit.
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Diese eigenständige Begehung sah das Verwaltungsgericht noch am selben Tag als unzureichend an. Jetzt teilte es mit, es sei „unerfindlich, wie die durch Mitarbeiter des Bezirksamtes vorgenommene Begehung des Gebäudes die ursprünglich angeordnete umfassende Brandschutzbegehung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz ersetzen können solle. Die Eigentümerin des Gebäudes müsse sich überdies nicht auf die Auskunft des Bezirksamts verlassen, es seien bei der Begehung ‚keine schwerwiegenden brandschutztechnischen Mängel‘ festgestellt worden.“
Ein Misstrauen der Eigentümerin erscheine im Hinblick auf die Untätigkeit der Behörde in der Vergangenheit gerechtfertigt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Behörde – wie schon bisher – aus anderen als baupolizeilichen Gründen von einer umfassenden Mängeldokumentation und -bewertung absehe, schrieb das Gericht.
In den vergangenen Monaten hatte Schmidt eigentümlich gehandelt. Nachdem er seit 2016 nicht gegen bekannte Brandschutzmängel vorgegangen war, gab es 2020 Druck von der Bezirksaufsicht. Daraufhin wollte Schmidt den Eigentümer bei Bußgeldandrohung von 500.000 Euro zwingen, eine Begehung durchzuführen.

Foto: BK/Eric Richard
Die wollten dafür Polizeischutz, weil von Bewohnern und ihren Unterstützern Gewalt zu erwarten war. Dieser Schutz wurde von der Polizei, die schon vielfach in großer Stärke an dem Haus zum Einsatz gekommen war, zunächst abgelehnt. Nach weiteren Scharmützeln zwischen dem in der Sache uneinigen Senat und Schmidt, der nun wieder den Bezirk und nicht mehr die Eigentümer prüfen lassen wollte, kam es dann zu der Begehung durch die Bezirksamtsmitarbeiterin.
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Innensenator Andreas Geisel (SPD), dem Schmidts Verhalten schon lange auf die Nerven geht, erklärte zu der Gerichtsentscheidung, sie zeige „mit bemerkenswerter Deutlichkeit, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Sachen Brandschutz Rigaer Straße 94 seiner Verantwortung nicht nachkommt. Obwohl es um den Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen geht und es deshalb keinen politischen Ermessensspielraum geben kann, versucht Florian Schmidt immer noch die mit Gewalt drohenden Bewohner der Rigaer Str. 94 vor rechtsstaatlichem Handeln zu schützen."
Damit eskaliere Schmidt die Lage. Geisel erwartet jetzt im Rahmen der Bezirksaufsicht, dass Baustadtrat Schmidt „seine Winkelzüge sofort einstellt und endlich die rechtlichen Vorgaben erfüllt“. Dass ein Gericht einem Bezirksamt in Sachen Brandschutz Untätigkeit und gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber seinem Handeln bescheinige, werfe ein schlechtes Licht auf staatliche Institutionen. Das Bezirksamt müsse jetzt gemeinsam mit dem Eigentümervertreter den Brandschutz in dem Haus durchsetzen.