Für die AfD in Berlin könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. Laut Vermieter hätte die Partei für die Fete in ihrer Bundesgeschäftsstelle um Erlaubnis fragen müssen. Nun trifft man sich vor Gericht.
Streit um fristlose Kündigung
Der Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf beschäftigt heute am Freitag das Landgericht Berlin. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine Räumungsklage eingereicht, sie will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden.
Hintergrund ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Denn die Rechtspopulisten hätten laut Klage die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Außerdem sei der Zugang zum Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt worden, so dass andere Mieter das Haus nicht mehr hätten betreten können.
Die AfD habe weder die Hofflächen oder die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine Erlaubnis der Vermieterin eingeholt, so der Vorwurf. Die Eigentümerfirma kündigte der AfD deswegen fristlos.