Verkehr

Radfahrer klagt gegen „Todeskreuzung“: Gericht verhandelt am Donnerstag

Nach einem tödlichen Unfall änderte die Verwaltung die Ampelschaltung. Doch die bremst Radler aus. Einer von ihnen klagte. Es geht in die Berufung.

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Um diese Ampel in Velten geht es: Sven Krein ist auf der Breiten Straße unterwegs. Hier kreuzen die Rosa-Luxemburg- und die Lindenstraße. Als das Foto aufgenommen wurde, war die Ampel aus.
Um diese Ampel in Velten geht es: Sven Krein ist auf der Breiten Straße unterwegs. Hier kreuzen die Rosa-Luxemburg- und die Lindenstraße. Als das Foto aufgenommen wurde, war die Ampel aus.Sven Krein

Radfahrer klagt gegen „Todeskreuzung“ – OVG verhandelt am Donnerstag

Es ist ein Streit, der viele Radfahrer bewegt – auch in Berlin. Am Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg über eine Ampelschaltung, die Radler massiv benachteiligt. „Es geht es nicht um Details, sondern um Grundsätzliches: Dürfen Radfahrende dauerhaft mit nur sechs Sekunden Grün abgespeist werden – während der Autoverkehr freie Fahrt genießt?“, fragt der Kläger Sven Krein (57).

Der Mitarbeiter der Investitionsbank Berlin aus Velten radelt regelmäßig nach Wilmersdorf zur Arbeit. „Zweimal pro Woche“, erzählt er. Passt das Wetter, fährt Krein die gesamten 34 Kilometer im Sattel. Bei Regen nimmt er sein Faltrad, steigt in Hennigsdorf in die Bahn. „Seit Tagen läuft es auf der U9 nicht rund“, stichelt er.

Doch was ihn wirklich ärgert: die Kreuzung Breite Straße und Rosa-Luxemburg-Straße in Velten. Ein Unfall dort endete 2014 tödlich. Deshalb nennt nicht nur Sven Krein den Knotenpunkt „Todeskreuzung“. Die Verwaltung des Landkreises Oberhavel reagierte. Seither zwingt eine geänderte Ampelschaltung Radler in Nord-Süd-Richtung zum Warten – während Autos noch fahren dürfen. „Ich fühle mich ausgebremst“, erklärt Krein. Viele Radfahrer würden deshalb bei Rot fahren oder auf die Fußgängerfurt nebenan ausweichen.

Seine Klage scheiterte zunächst 2022 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Doch Krein legte Berufung ein – und rechnet sich Chancen aus. Richterin Yvonne Süchting vom OVG schrieb dem Landrat des Landkreises Oberhavel, sie habe „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils dargelegt“. Die Schaltung sei nach geltenden Regeln womöglich gar nicht zulässig.

Am Donnerstag um 10 Uhr verhandelt das OVG am Bahnhof Zoo über den Fall. „Nach fast zehn Jahren Rechtsstreit ist dies nun die letzte Instanz“, sagt Krein. Und er stellt die entscheidende Frage: „Darf eine Ampelschaltung so gestaltet sein, dass sie Radfahrende in illegales Verhalten treibt?“

Seine Botschaft ist klar: „Wer den Radverkehr wirklich fördern will, muss ihn im Alltag sicher, komfortabel und regelkonform möglich machen – auch an viel befahrenen Kreuzungen. Dieser Termin ist nicht nur juristisch wichtig, sondern auch politisch.“