Axel S. (57) war rund 30 Jahre im mittleren Dienst Polizeibeamter. Unterwegs auf Berliner Straßen, um Straftaten zu verhindern, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Doch heimlich begann er, seine pädophile Neigung auszuleben.
Ein Hinweis aus den USA zu Kinderpornografie führte Ermittler im Juni 2023 in die Treptower Wohnung ihres Kollegen. Etliche USB-Sticks und Laptops wurden beschlagnahmt. Massenhaft Kinder- und Jugendpornografie. Tausende Bilder sowie etliche Videos - mit einer Gesamtspielzeit von 31 Stunden.
Die Richterin: „Ihr Interesse an kinderpornografischen Schriften gab es wohl schon länger – seit wann läuft der Prozess?“ S. kleinlaut: „Es entwickelte sich über die Jahre.“ Er könne nicht sagen, „wie und warum“. S.: „Erst habe ich mir immer gesagt: Das darfst du nicht.“ Doch irgendwann habe das nicht mehr geklappt: „Dann habe ich alle Vorsätze außer Acht gelassen.“
„Hinter jedem der Bilder steht ein sexueller Missbrauch eines Kindes!“, so die Richterin. Der Polizeiobermeister: „Das habe ich ausgeblendet.“ Die Richterin redete ihm ins Gewissen: „Das kann man doch nicht klein reden.“ Nach dem Motto: „Ich vergewaltigt ja nicht selbst.“
Im Mai 2022 hatte er laut Ermittlungen an einem Computer in seiner Wohnung ein verbotenes Bild hochgeladen. Axel S.: „Ich hatte es beim Stöbern im Internet gefunden, dann hat es sich verselbständigt, wie eine Sucht, wie im Wahn habe ich immer weiter in den Tiefen des Internets nach Bildern gesucht.“
Er hortete Kinderpornos, bis ihm Ermittler auf die Schliche kamen
Die Hinweise des „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), einer US-amerikanischen Organisation, führen in Deutschland immer wieder zu Verfahren wegen Kinderpornografie.
Für S. gab es schnell disziplinarrechtliche Folgen: Er wurde vom Dienst suspendiert, die Bezüge wurden gekürzt. Der Verteidiger: „Freunde sind durch das Verfahren weggebrochen.“ Eine Partnerschaft und Kinder habe S. nicht. Die Ermittlungen hätten ihn schwer mitgenommen: „Er hat 40 Kilo abgenommen.“
Die Richterin: „Hatten Sie bei den Taten keine Angst vor beruflichen Konsequenzen?“ Der Angeklagte nuschelte: „Zuerst schon.“ Er habe auch versucht, sich Hilfe zu holen – „ist mir aber nicht gelungen.“ Keine Therapieeinrichtung habe ihn genommen. Die Richterin: „Sie hätten sich auch einen Einzeltherapeuten suchen können – bei Ihren finanziellen Verhältnissen.“
„Schuldig des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften“
Der Staatsanwalt forderte ein Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung, zudem sechs Beratungseinheiten bei „Kind im Zentrum.“ Der Verteidiger wollte ein Jahr auf Bewährung. Damit S. die Chance bekomme, im Dienst zu bleiben. Bei über einem Jahr könne er sich gleich arbeitslos melden.
Die Richterin: „Schuldig des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften.“ Zudem habe S. Kinderpornografie zugänglich gemacht. Ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung ergingen. Außerdem soll er für vier Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt werden und mindestens sechs Beratungsgespräche bei einer anerkannten Therapieeinrichtung absolvieren.
Die pädophile Neigung liege bei S. vor, hieß es im Urteil. Ihm sei klar, dass er diese Neigung nicht ausleben darf. Die Richterin: „Der Konsum befeuert sexuellen Missbrauch.“ Eine Strafe von einem Jahr, um dem Angeklagten eine Chance auf weiteren Polizeidienst zu geben, „geht einfach nicht“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ■