Berlin-Zu Silvester gibt es in der Hauptstadtregion immer wieder brutale Übergriffe auf Einsatzkräfte, teilweise sogar mit Feuerwerkskörpern. Eine große Neuerung bei Polizei und Feuerwehr soll unter anderem auch dieses Problem eindämmen: Bodycams!
3000 Bodycams für Berlin für drei Millionen Euro
Berlin rüstet auf! Ab dem 29. Dezember 2025 sind Berlins Einsatzkräfte mit moderner Technik unterwegs: 3000 Bodycams gehen flächendeckend an den Start – 2300 für die Polizei, 700 für die Feuerwehr. Das Ziel: mehr Sicherheit, mehr Transparenz, weniger Gewalt gegen die Helfer.
Innensenatorin Iris Spranger jubelt: „Damit machen wir den finalen Schritt aus dem Probebetrieb in den täglichen Dienst – dafür habe ich mich von Beginn an eingesetzt.“ Rund drei Millionen Euro hat Berlin dafür lockergemacht. Die Kameras sollen nicht nur Straftaten beweissicher dokumentieren, sondern auch abschrecken und deeskalieren.

Auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sieht Vorteile: „Mit der dauerhaften und flächendeckenden Einführung der Bodycam stärken wir die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unseres täglichen Handelns. Die Aufnahmen helfen uns, kritische Einsatzsituationen objektiv zu dokumentieren.“
Laufen die Bodycams ab sofort dauerhaft?
Jetzt stellen sich bestimmt viele Berliner die Frage: Wann dürfen die Bodycams der Einsatzkräfte eingesetzt werden? Die Antwort lautet: anlassbezogen. Die Aufzeichnung darf nicht routinemäßig oder ständig laufen. Auch in Gefahrensituationen darf gefilmt werden, wie bei tätlichen Angriffen, zur Beweissicherung, zur Gefahrenabwehr oder bei der Identifizierung von Tatverdächtigen.
Außerdem gilt eine Hinweispflicht: Betroffene müssen auf die Aufnahme hingewiesen werden – ein optisches oder akustisches Signal muss das Einschalten anzeigen. Und wo dürfen sie eingesetzt werden? An öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Plätzen oder anderen Orten mit hohem Gewaltpotenzial.

Aber auch in Wohnungen: Eine Gesetzesänderung Ende 2023 erlaubt dies unter engen Voraussetzungen, aber nur in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei Gefahr für Leib und Leben, nicht aber bei unkooperativen, aber harmlosen Personen.
Verboten wiederum sind Daueraufnahmen ohne Anlass, die Kamera darf nicht ständig filmen. Außerdem dürfen unbeteiligte Personen nicht erfasst werden und müssen verpixelt werden, wenn sie zufällig gefilmt werden. Aufnahmen in privaten Räumen wie Toiletten, Umkleiden oder Aufenthaltsräumen sind grundsätzlich verboten.


