Neue Zahlen

Pflege-Wahnsinn: Mehr als 3000 Euro in Berlin für einen Heimplatz

Die Heimplätze für Pflegebedürftige werden immer teurer. In Berlin stiegen die Kosten im Schnitt um fast 230 Euro in einem Jahr.

Author - Berliner KURIER
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Für die Betreuung der Pflegedürftigen hat das Pflegepersonal immer weniger Zeit. Durch die höheren Kosten wird der Personalschlüssel in den Einrichtungen niedriger angesetzt.
Für die Betreuung der Pflegedürftigen hat das Pflegepersonal immer weniger Zeit. Durch die höheren Kosten wird der Personalschlüssel in den Einrichtungen niedriger angesetzt.Sina Schuldt/dpa

Die Kosten für die Pflege im Heim explodieren! Jetzt wurde in Berlin die Marke von 3000 Euro überschritten für die Zahlungen aus eigener Tasche während des ersten Jahres im Pflegeheim. Mit Stand 1. Juli waren durchschnittlich 3123 Euro fällig, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Das sind 228 Euro mehr als zum 1. Juli 2024. Berlin liegt damit weiter über dem bundesweiten Durchschnitt von 3018 Euro.

Vergleicht man die Bundesländer war die monatliche Belastung zum 1. Juli in Sachsen-Anhalt mit 2595 Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 2752 Euro am niedrigsten. Nach den Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ist die Pflege in Bremen am teuersten, mit durchschnittlich 3449 Euro im Monat. Nordrhein-Westfalen folgt mit 3427 Euro.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Bewohner im Heim kommen dann noch Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Ausbildungskosten hinzu.

Steigende Personalkosten führen zu teuren Pflegeheim-Plätzen

Grund für immer höhere Belastungen der Pflegebedürftigen seien steigende Personal- und Lebenshaltungskosten, erläuterte der Ersatzkassenverband. So ging der Eigenanteil nur für die reine Pflege im bundesweiten Schnitt auf jetzt 1862 Euro im Monat hoch – 184 Euro mehr als Mitte vergangenen Jahres. Stark zu Buche schlägt da eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte.

Aber auch Unterhalt und Verpflegung kosten mehr, nämlich durchschnittlich jetzt 1018 Euro im Monat und damit plus 63 Euro im Vergleich zu Juli 2024. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Zu ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.

Je länger man im Heim ist, desto geringer der Eigenanteil

Um die Kosten zu dämpfen, bekommen Pflegebedürftige seit 2022 neben den Leistungen der Pflegekassen auch Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Doch auch mit dem höchsten Zuschlag legten die Belastungen auf niedrigerem Niveau zu - im Schnitt auf nun 1991 Euro im Monat. Das waren 126 Euro mehr als Mitte 2024. Nach umfassenderen Lösungen suchen soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die gerade die Arbeit aufnahm. Ergebnisse sollen bis Jahresende vorliegen.

Was, wenn man das Pflegeheim nicht zahlen kann?

Für einen Pflegeplatz im Heim muss man auch sein Erspartes einsetzen. Ist es aufgebraucht, kann man Unterstützung vom Staat bekommen.
Für einen Pflegeplatz im Heim muss man auch sein Erspartes einsetzen. Ist es aufgebraucht, kann man Unterstützung vom Staat bekommen.Jens Kalaene/dpa

Grundsätzlich gilt: Bis auf einige Ausnahmen muss das eigene Vermögen für die Heimkosten eingesetzt werden, wie die Verbraucherzentralen erklären. Und: Gibt es erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr 100.000 Euro haben, müssen sie sich an der Finanzierung für einen Heimplatz beteiligen – Elternunterhalt nennt sich das.

Die Ersparnisse sind längst dahingeschmolzen, das Geld reicht hinten und vorn nicht? Dann ist sinnvoll, sich beraten zu lassen. Anlaufstellen dafür sind das örtliche Sozialamt, Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. Dort können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Unterstützungsleistungen informieren, die bei finanzieller Not greifen. Die sollte man allerdings rasch beantragen. Sie werden nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht aber rückwirkend.