Nicht einmal ein Drittel der Berliner Arbeitgeber beschäftigt ausreichend viele Schwerbehinderte
Anteil der Betriebe, die der Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter folgen, ist in Berlin und Brandenburg gesunken.

Der Anteil der Betriebe in Berlin und Brandenburg, die komplett pflichtgemäß Schwerbehinderte beschäftigen, ist gesunken. Das teilte die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit mit. Verglichen wurden die Zahlen von 2016 und 2021.
Gemessen an allen gesetzlich beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern kamen in Berlin 31,6 Prozent der Arbeitgeber der Pflicht nach, fünf Jahre zuvor waren es noch 33,8 Prozent. In Brandenburg sank die sogenannte Erfüllungsquote von 39,7 auf 37,5 Prozent.
Nur teilweise folgten 2021 in Berlin 34,3 Prozent der Betriebe der gesetzlichen Aufgabe (2016: 34,8), in Brandenburg dagegen stieg der Anteil von 34,4 auf 37,2 Prozent.
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Vollends ignoriert wurde die Aufgabe von 34 Prozent der Berliner Arbeitgeber. 2016 waren es „nur“ 31,4 Prozent. In Brandenburg stagnierte die Quote bei 25,3 Prozent.
Schwerbehinderte Beschäftigte sind vorwiegend nicht mehr jung
Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 es in Berlin 49.142 und Brandenburg 17.374 Menschen mit einer Schwerbehinderung, die in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wurden. Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter.
Aktuell sind in Berlin 7733 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, in Brandenburg 4159.
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Der Großteil der angestellten Schwerbehinderten arbeitet in Berlin in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der freiberuflichen oder wissenschaftlichen Dienstleistungen und im Sozialwesen. In Brandenburg sind schwerbehinderte Menschen vor allem in der öffentlichen Verwaltung, dem Verarbeitenden Gewerbe und der Verkehrs- und Lagerwirtschaft beschäftigt.
Firmen mit mehr 20 Arbeitsplätzen aufwärts müssen Schwerbehinderte beschäftigen
Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen müssen einen, bei 40 bis 59 Arbeitsplätzen zwei Schwerbehinderte beschäftigen.
Hat eine Firma 60 und mehr Arbeitsplätze, müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden.
Firmen, die der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen zahlen
Wer die Auflagen nicht erfüllt, muss zahlen: Liegt die Quote zwischen drei und unter fünf Prozent, werden pro Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz 140 Euro Ausgleichsabgabe fällig, bei zwei bis unter drei Prozent 245 und bei unter zwei Prozent 360 Euro.
Irmgard Pirkl, Sprecherin der Regionaldirektion: „Die Agenturen für Arbeit überprüfen die Beschäftigungspflicht. Die Daten für das vorangegangene Kalenderjahr müssen vom Arbeitgeber einmal jährlich bis zum 31. März übermittelt werden. Bis zu diesem Termin muss auch die Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt überwiesen werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.“