41.600 Kinder, gut zehn Prozent aller Schüler, besuchen in Berlin eine allgemeinbildende, freie Schule. Von der Berlin British School über die Freie Integrative Montessori Grundschule Berlin-Pankow bis zur Evangelischen Schule Buch. Die Gründe, sein Kind auf eine freie Schule zu schicken, sind unterschiedlich. Mal wurde in der Schulplatz-Lotterie kein Schulplatz gefunden, der den Eltern behagt. Mal sind es besondere Lerninhalte, religiöse Profile und kleinere Klassen, die den Ausschlag geben. Großer Unterschied zur staatlichen Schule: Hier muss Schulgeld gezahlt werden. Jetzt aber sollen sich die Summen ändern.
An freien Schulen müssen Eltern ein Schulgeld für ihre Kinder zahlen, gestaffelt nach dem Einkommen. Die CDU-geführte Berliner Bildungsverwaltung bereitet gerade ein neues Privatschulgesetz vor. Der Referentenentwurf liegt jetzt vor, wie der Tagesspiegel berichtet. Was auffällt: Vor allem Geringverdienern soll es einfacher gemacht werden, ihre Kinder auf eine freie Schule zu schicken. Die monatlichen Gebühren könnten sinken.
Gebühren für Geringverdiener-Familien sinken
Schon ab 35 Euro pro Monat soll es künftig möglich sein, sein Kind auf eine freie Schule zu schicken. 35 Euro pro Monat (420 Euro im Jahr) müssten laut dem Gesetzentwurf Eltern zahlen, die weniger als 30.000 Euro im Jahr verdienen. Bisher lagen hier die Gebühren 100 Euro.
Ab einem Einkommen von 30.000 Euro sind laut Tagesspiegel 65 Euro, ab 42.000 Euro 135 Euro fällig. Die nächsten Gebührenschritte: ab 55.000 Euro (220 Euro), ab 68.000 Euro (310 Euro), ab 81.000 Euro (410 Euro). Die Staffelung endet bei einem Einkommen von 94.000 bis 105.000 Euro im Jahr. Dann kostet der Schulbesuch des Kindes 510 Euro.
Die Mindereinnahmen der Schulen bei der Aufnahme von Kindern aus „wirtschaftlich benachteiligten“ Familien soll laut Gesetzesentwurf das Land Berlin übernehmen. Als finanzieller Ausgleich ist ein „pauschaler Pro-Kopf-Zuschlag“ von 150 Euro pro Monat angedacht. Wie „wirtschaftlich benachteiligt“ definiert wird, steht allerdings noch nicht fest. Die nötige Extra-Verordnung dafür ist noch nicht erarbeitet.
Freie Schulen bekommen früher Geld
Außerdem soll, wie mit der SPD verabredet, es den freien Schulen leichter gemacht werden, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen, berichtet der Tagesspiegel. Die freien Träger sollen in Zukunft für diese Kinder den gleichen Personalzuschlag wie öffentliche Schulen bekommen. Bisher gab es weniger.
Umgesetzt werden soll auch, was schon in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD steht: Freie Schulen sollen künftig bei einer Schulgründung bereits nach zwei und nicht erst nach bis zu fünf Jahren Zuschüsse vom Land bekommen. ■