Seit Jahren nehmen die sozialen Netzwerke negativen Einfluss auf die Gesellschaft. Im schlimmsten Fall kosten sie sogar Menschenleben. So auch in diesem Fall.
Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 28-Jährigen in einem Park in Berlin-Neukölln hat der mutmaßliche Täter vor Gericht geschwiegen. Dem 24-Jährigen wird Mord vorgeworfen.
Gegenseitige Beleidigungen auf Internetplattform Tiktok
Laut Anklage sollen der Tat gegenseitige Beleidigungen auf einer Online-Plattform vorausgegangen sein. Die Verteidigerin sagte zu Prozessbeginn, ihr Mandant werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.
Aus übersteigertem Ehrgefühl soll der Angeklagte den 28-Jährigen am 22. Juni 2025 im Körnerpark in Berlin-Neukölln mit einem Jagdmesser attackiert und tödlich verletzt haben. Der 24-Jährige mit afghanischer Staatsangehörigkeit wurde einen Tag später festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Konfrontation live auf Plattform
Der Angeklagte und das Opfer sollen sich vor der Tat über Monate hinweg über soziale Medien – unter anderem in Tiktok-Gruppentelefonaten - gegenseitig beleidigt haben. Seine Versuche, den 28-Jährigen direkt zu konfrontieren, habe er ebenfalls live über die Plattform dokumentiert, so die Staatsanwaltschaft.
Beide Männer – auch der 28-Jährige soll aus Afghanistan stammen – sollen laut Anklage gegen 14.50 Uhr im Körnerpark aufeinandergetroffen sein. Es sei „direkt zu einer verbalen Streitigkeit gekommen“.
Angeklagter wird mit einem Jagdmesser bedroht
Der Angeklagte habe ein Jagdmesser gezogen und gedroht. Der 28-Jährige sei geflüchtet. In der Nähe des Brunnens habe der Angeklagte das Opfer eingeholt und mehrmals wuchtig zugestochen. Der 28-Jährige starb später in einem Krankenhaus.
Im Prozess geht es zudem um einen Angriff auf einen Arbeitskollegen. Mit einem gleichaltrigen Mitangeklagten soll der 24-Jährige im Mai vergangenen Jahres einen damals 21-Jährigen auf einem Parkplatz in Berlin-Marienfelde mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Tat als gefährliche Körperverletzung.


