Berlin hat nach Einschätzung der Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein großes Problem mit rechtswidrig überhöhten Mieten. Ein sogenannter Mietwucher-Rechner der Bundestagsfraktion sei in den rund zwei Monaten seit dem Start in Berlin mehr als 18.000 Mal genutzt worden, teilte die Fraktion mit. In drei Vierteln dieser Fälle lag mutmaßlich eine Wuchermiete vor.
Von einer womöglich rechtswidrigen Wuchermiete ist die Rede, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung um mehr als 20 Prozent überschritten wird. Bei den fraglichen Wohnungen, deren Mieten mit Hilfe des Rechners (www.mietwucher.app) überprüft und als zu hoch befunden wurden, wurde der Durchschnitt den Angaben zufolge um 54,7 Prozent überschritten.
Wohnungspolitik Berlin: DAS sagt die Linke über den Hauptstadt-Mietwucher
Bei Verdacht auf eine Wuchermiete müssen eigentlich die Bezirksämter aktiv werden und Ermittlungen anstellen. Bei einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten, kann sogar eine Straftat vorliegen.


