Fall fürs Sozialgericht

Krasser Betrug: Falscher Doktor wollte 110.000 Euro Honorar behalten

Der Mann hatte groß aufgefahren, sich gegen Geld gefälschte Diplome, einen Doktortitel und Abschlüsse verschafft.

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Ein Psychotherapeut berät einen Patienten, der eine Maske trägt, die das Chaos in seinem Kopf symbolisieren soll (Symbolbild). Psychotherapeuten können viel Geld verdienen.
Ein Psychotherapeut berät einen Patienten, der eine Maske trägt, die das Chaos in seinem Kopf symbolisieren soll (Symbolbild). Psychotherapeuten können viel Geld verdienen.Westend61/imago

Falscher Doktor, zufriedene Patienten. Als der Betrug auffiel, wollte ein Möchtegern-Psychotherapeut aus Berlin das Honorar behalten. Es geht immerhin um 110.000 Euro. Doch das Sozialgericht Berlin spielt bei dem Deal nicht mit.

Das Sozialgericht Berlin teilt am Donnerstag mit: Ein falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar – auch dann nicht, wenn die Patienten mit seiner Arbeit zufrieden waren. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besaß oder seine Patienten zufrieden waren, komme es nicht an, teilt das Gericht mit. Er habe vorsätzlich gehandelt (Az.: S 143 KR 853/22).

Möchtegern-Psychotherapeut kaufte sich einen Doktortitel

Der Mann hatte groß aufgefahren, sich gegen Geld gefälschte Diplome, einen Doktortitel und Abschlüsse verschafft. So erhielt er die Zulassung als Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlte ihm Honorare in Höhe von 110.000 Euro. Das Amtsgericht Mannheim hatte den mittlerweile in Berlin wohnenden Mann 2018 wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt. 

Nachdem die Fälschung aufgeflogen war, forderten die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkasse AOK Niedersachsen das Honorar zurück. Dies lehnte der Mann jedoch ab, weil er aufgrund mehrerer Fortbildungen Fachwissen erlangt habe und seine Patienten zufrieden gewesen seien.

Die Krankenkasse klagte schließlich vor dem Sozialgericht Berlin, damit die Forderung zum mittlerweile laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mannes hinzugefügt wird. Das Gericht gab der Krankenkasse nun recht. Der Mann hatte keinen Anspruch auf das Honorar. Er habe gewusst, dass er ohne die Zulassung, die auf gefälschten Dokumenten beruhte, keine Honorarforderung habe stellen können.

Wenn es ihm darum gegangen wäre, Menschen zu helfen, hätte er diese jederzeit ehrenamtlich bei einem Sozialverband anbieten können. Hätte er geglaubt, dass eine „gute Behandlung“ ein Honorar rechtfertigt, wäre die aufwendige Täuschung nach Ansicht des Gerichts nicht nötig gewesen.