Antreten vor dem Richter

Gewalt in der Kaserne: Schwere Vorwürfe gegen Elite-Soldaten

Haben Sie einen Kameraden im prestigeträchtigen Wachbataillion vergewaltigt? Opfer ist schwer traumatisiert.

Author - Berliner KURIER
Teilen
Zwei der drei Angeklagten (2.v.l. und 2.v.r.) stehen mit ihren Anwälten vor Prozessbeginn um die Vergewaltigung eines Bundeswehrsoldaten in einem Saal am Kriminalgericht Moabit.
Zwei der drei Angeklagten (2.v.l. und 2.v.r.) stehen mit ihren Anwälten vor Prozessbeginn um die Vergewaltigung eines Bundeswehrsoldaten in einem Saal am Kriminalgericht Moabit.Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Als Soldaten des prestigeträchtigen Wachbataillons standen sie in Reih und Glied: Robby B. (35), Benjamin K. (31) und Tino Ka. (36). Nun schlenderten zwei von ihnen in den Gerichtssaal, der dritte Ex-Soldat glänzte durch eigenmächtige Abwesenheit. Der Staatsanwalt beantragte einen Haftbefehl gegen den „Deserteur“.

Schwere Vorwürfe: B. und K. sollen zwischen Februar und Mai 2021 in der Kaserne einen Kameraden misshandelt und vergewaltigt haben. Ka. habe das laut Ermittlungen beobachtet und nicht eingegriffen.

Dem mutmaßlichen Gaffer wird außerdem vorgeworfen, sich in einem anderen Fall mit fünf Kameraden auf den jungen Soldaten geworfen zu haben. Eine „Bombe“ - bei dem Attackierten sei für mehrere Sekunden Atemnot eingetreten. Es gab einen vierten Angeklagten, aber der Mann ist bislang nicht auffindbar – Verfahren eingestellt.

Ein vierter angeklagter Mann ist bislang nicht auffindbar

Das Wachbataillon umfasst insgesamt etwa 1000 Mitglieder. Der Verband ist für den protokollarischen Ehrendienst bei Staatsbesuchen zuständig und auch für die Sicherung der Dienstsitze der Bundesregierung.

Im Oktober 2021 geriet das Wachbataillon in die Schlagzeilen. Es ging um eine Gruppe, die sich angeblich „Wolfsrudel“ nannte. Fünf bis neun Soldaten – die Gesinnung mutmaßlich „völkisch, teils rechtsextrem“, hieß es damals. Von abartigen Trink- und Aufnahmeritualen war die Rede und von sexualisierter Gewalt.

Handys wurden beschlagnahmt, Chats ausgewertet. Dagegen legte einer der Verdächtigen Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm im Juli 2022 Recht. So fehle es an einem Anfangsverdacht, es gebe lediglich „bloße Vermutungen“, befanden die obersten Verwaltungsrichter.

Interne Untersuchungen führten zu den Vorwürfe

Doch die internen Untersuchungen führten zu den Vorwürfen, um die es nun vor dem Landgericht geht. Eine Anwältin: „Der Betroffene hatte von sich aus keine Anzeige erstattet.“ Er sei „schwer traumatisiert“, hieß es am Rande der Verhandlung.

Am zweiten Prozesstag sollen alle drei Ex-Soldaten antreten. Ob sie aussagen werden, ist offen. Handelte es sich um widerliche Ekel-Rituale? Fortsetzung: 26. August. (KE)