Friseur, Geschäft, Arbeitsplatz: Was Berliner jetzt über das Testen wissen müssen
Der Senat hat seine Maßnahmen noch einmal verschärft. Ab Mittwoch gilt eine neue Test- und Maskenpflicht, die allerdings für Verwirrung sorgt. Eine Übersicht.

Der Senat hat die Lockdown-Maßnahmen noch einmal verschärft. Vor allem mit neuen Testbestimmungen, die ab Mittwoch gelten, hofft die Landesregierung, die dritte Corona-Welle zu durchbrechen. Betroffen ist nicht nur der Einzelhandel. Künftig muss man auch beim Friseur-Besuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Berliner Firmenchefs wurden außerdem verpflichtet, Mitarbeiter zweimal in der Woche testen zu lassen. Die neuen Regelungen werfen allerdings einige Fragen auf, viele Menschen in der Hauptstadt sind verunsichert. Was gilt wo? Eine Übersicht:
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Wer muss ab Mittwoch wo einen negativen Corona-Test vorweisen?
Alle Kunden müssen grundsätzlich vor Betreten eines Geschäfts ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Ausgenommen ist dabei die Grundversorgung, dazu gehören beispielsweise Supermärkte. Eine Testpflicht gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbetriebe und für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten.
Wer bietet die Tests wo an?
Kaufhäuser und Shoppingcenter sind angehalten, für die Besucher Testmöglichkeiten zu organisieren. Die Schönhauser-Allee-Arkaden zum Beispiel teilen auf Anfrage mit, man befinde sich in Planungen mit einem Partner, um vor Ort ein Corona-Testzentrum zu etablieren. Der Senat bittet, die inzwischen stadtweit rund 170 Teststationen zu nutzen, die nur zwischen 20 und 60 Prozent ausgelastet seien.
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Werden Selbsttests aus Supermarkt, Internet oder Drogerie akzeptiert?
Nein, sagt Nils Busch-Petersen, Geschäftsführer beim Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB). Bei zu Hause durchgeführten Selbsttests bestehe das Problem, dass es keine eindeutigen Belege gibt, wer den Test wann durchgeführt hat.
Kann man mit einem Test weitere Läden betreten und wie lange?
Ob ein tagesaktueller Test 24 Stunden lang gültig ist, „dazu haben wir mit der Senatsgesundheitsverwaltung vereinbart, eine Klärung herbeiführen“, sagt Nils Busch-Petersen. „Nach unserer Auffassung wären 24 Stunden sinnvoller, um Testzentren besser auszulasten und weil es lebensnäher wäre, alle Erledigungen nacheinander zu besorgen.“

Ersetzt ein Impfnachweis einen negativen Testbescheid?
Nein, so Einzelhandelschef Busch-Petersen. „Ein Impfnachweis oder eine überstandene Krankheit reichen nicht aus“, sagt er.
Muss man sich auch für private Treffen testen lassen?
Es gibt keine Pflicht, aber der Senat bittet alle Bürgerinnen und Bürger dringend, sich auch vor privaten Treffen testen zu lassen oder zumindest mit einem Selbsttest eine Coronavirus-Infektion auszuschließen.
Was muss beim Friseur-Besuch beachtet werden?
Ab Mittwoch müssen Kunden beim Friseur-Besuch einen negativen Corona-Test vorlegen. Allerdings sorgt das für Probleme. „Wie sollen wir Friseure die Richtigkeit des Test-Bescheids überprüfen“, fragt Markus Feix von der Friseur-Innung. „Wir überlegen, ob wir juristische Schritte einleiten.“ Denn die Zeit zum Reagieren und Umstellen binnen weniger Tage auf die neue Regelung sei zu kurz, so Feix.
Wer wird in Betrieben wann getestet?
Alle Arbeitgeber müssen ab Mittwoch dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest erhalten. Entweder einen Antigen-Schnelltest, wie er in Teststationen durchgeführt wird, oder einen Selbstschnelltest, den es auch im Handel gibt. „Selbsttests reichen grundsätzlich aus“, sagt Matthias Borowski, Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung. „Die Arbeitgebenden sind nämlich verpflichtet, die Durchführung der Tests zu überwachen.“ Und: Die Firmen könnten die Kosten für die Mitarbeiter-Tests als Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
Können Angestellte mit dem Testergebnis aus dem Betrieb in ein Geschäft?
Das sei so vorgesehen, erklärt Einzelhandelsverbandschef Busch-Petersen. Darüber wolle er in einem Rundschreiben die Ladenbesitzer informieren. Es werden dann auch die Negativ-Ergebnisse der Selbstschnelltests akzeptiert, die vor allem die Firmen beim Testen der Mitarbeiter verwenden werden. Da es für die Selbstschnelltests keine amtlichen Zertifikate gibt, werde die Senatsgesundheitsverwaltung daher ein Musterformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, mit dem Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Negativ-Testergebnis bestätigen sollen.

Wie wollen große Berliner Unternehmen die Testpflicht umsetzen?
Bei der BVG sollen von den 15.500 Mitarbeitern nur diejenigen getestet werden, die auch regelmäßigen Kundenkontakt haben, so Sprecherin Petra Nelken. Priorität bestehe etwa bei Kontrolleuren, Sicherheitskräften oder Mitarbeitern in den Kundencentern. „Bei Bus-, Straßen- und U-Bahn-Fahrern ist das nicht der Fall, da sie geschützt in ihren Fahrkabinen sitzen, nur wenig Kundenkontakt haben.“
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Für Berliner Briefträger oder Mitarbeiter in den Verteilzentren der DHL ist das Testen in den Betrieben schon gängige Praxis. „Bereits seit Monaten führen wir in unseren Post- und Paket-Betriebsstätten bundesweit freiwillige anlassbezogene Corona-Testungen durch und haben Mitarbeitern mit häufigen, unvermeidbaren Kontakten auch wöchentliche PCR-Testungen angeboten, die zunehmend auf Schnelltests umgestellt wurden“, sagt Sprecher Hans-Christian Mennenga. Die DHL sehe keine Probleme bei der Beschaffung der Tests. „Bundesweit wurden bereits rund 60.000 anlassbezogene Tests sowie rund 40.000 Selbsttests in unseren Betrieben organisiert“, sagt der Sprecher.
Wo muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden?
Grundsätzlich in allen geschlossenen Räumen. FFP-Masken bieten einen besseren Infektionsschutz als OP-Masken. Insbesondere im öffentlichen Nahverkehr, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und im Handel müssen künftig die dichteren FFP2-Masken getragen werden.
Muss ich auch im Privatbereich eine Maske tragen?
Eine Pflicht besteht nicht. Aber alle Menschen sind dringend angehalten, auch bei privaten Treffen medizinische oder FFP2-Masken zu tragen, heißt es in der Neufassung der Infektionsschutzverordnung.