Geldstrafe für Abou-Chaker

Sensation am Berliner Landgericht: Freispruch für Bushidos Ex-Manager!

Arafat Abou-Chaker, der Ex-Manager von Rapper Bushido, ist von den Hauptvorwürfen im Prozess freigesprochen worden.

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Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Bushido im Landgericht.
Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Bushido im Landgericht.Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Sensation am Landgericht Berlin: Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Gericht sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.

Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro). Zugleich bekommt er eine Haftentschädigung für rund zwei Wochen Untersuchungshaft - und muss nur einen Bruchteil der hohen Prozesskosten zahlen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last.

Staatsanwalt forderte mehr als vier Jahre Haft

Rund dreieinhalb Jahre hat der Prozess gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido gedauert. Die Anklage warf Arafat Abou-Chaker und seinen Brüdern unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vor.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten sich die Hauptvorwürfe bestätigt. Sie hatte für den 47-Jährigen eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft beantragt. Seine Anwälte hielten keine der Straftaten für erwiesen, die Rapper Bushido (45) widerfahren sein sollen. Sie forderten deshalb einen Freispruch.

Noch während der Corona-Pandemie: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Rapper Bushido, im Gerichtssaal. (Archivbild)
Noch während der Corona-Pandemie: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Rapper Bushido, im Gerichtssaal. (Archivbild)Paul Zinken/dpa

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe gegen seinen langjährigen Geschäftspartner und die Mitangeklagten basierte auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt.

Das Gericht machte am Montag - dem 114. Verhandlungstag - klar: Es ist nicht überzeugt von der Aussage Bushidos. „Keine Glaubhaftigkeitskriterien stützen die Aussage zweifelsfrei“, so Richter Martin Mrosk.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall vom 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er mit einer Wasserflasche attackiert, ein Stuhl soll nach ihm geworfen worden sein.

Aus Sicht des Gerichts ist aber eine Freiheitsberaubung nicht nachweisbar. Möglicherweise sei es beim Abschließen des Büros nur darum gegangen, ein Gespräch in Ruhe führen zu können. Auch für eine gefährliche Körperverletzung habe sich die Kammer nicht die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung bilden können, so Richter Mrosk.

Das Gericht sah Widersprüche in den Aussagen Bushidos und seiner Ehefrau

Das Gericht sah Widersprüche in den Aussagen Bushidos und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi. So habe der Rapper angegeben, Anfang 2019 aus Angst um seine Familie bei der Polizei ausgesagt zu haben. Für die Kammer sei jedoch nicht nachvollziehbar, „warum er diesen Schritt nicht früher ging“, sagte Mrosk. Möglicherweise habe der Rapper überzogen, um eine bessere Position in dem Trennungsstreit zu haben.

Arafat Abou-Chaker, fünffacher Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit, nickte während der Urteilsverkündung immer wieder. Auch seine mitangeklagten drei Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren wirkten erleichtert. Sie wurden ebenfalls freigesprochen. Bei einem Bruder wurde von einer Strafe abgesehen im Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

„Endlich hat Gerechtigkeit gesiegt“, sagte Abou-Chaker nach dem Urteil

Stets im modischen, sportlichen Outfit waren sie Monat um Monat zum Prozess erschienen. Zu den Vorwürfen haben die Angeklagten geschwiegen, konnten sich Zwischenrufe jedoch manchmal nicht verkneifen. „Endlich hat Gerechtigkeit gesiegt“, sagte Arafat Abou-Chaker nach dem Urteil beim Verlassen des Gerichtssaals.

An insgesamt 113 Verhandlungstagen hatte das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen die Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Der Streit ums Geld geht in jedem Fall weiter. Dem Kammergericht liegt ein Fall vor, wonach Abou-Chaker knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zurückzahlen soll. Hintergrund ist, dass es aus Sicht der Richter keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Und vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg (Havel) streiten die beiden nach ihrer Trennung um Ausgleichszahlungen für Häuser, die sie gemeinsam in Rüdersdorf erworben hatten.■