Seinen eigenen Opa (88) erschlagen, die Oma (84) schwer verletzt: Warum ging der geliebte Enkel auf seine Großeltern los?
Nach dem Familiendrama in Marzahn steht Vincent G. (24) vor Gericht. Ruhig, freundlich, lebte im Haus seiner Eltern in Köpenick. Ein angehender Physiotherapeut. Hilfe durch heilende Hände wollte er geben. Bis er sie tödlich einsetzte.
Am 8. Februar tauchte er nachts bei seinen Großeltern auf. Sie wussten, dass ihn seine Eltern suchten, er soll verwirrt gewirkt haben. Opa rief bei den Eltern an: „Macht euch keine Sorgen, jetzt ist er bei uns.“ Der Vater: „Soll ich ihn abholen?“ Der Opa gelassen: „Lass mal, wird schon wieder.“
Er war oft bei Oma und Opa, sie hatten ein tolles Verhältnis. Doch Vincent G. soll sich in einem „psychotischen Zustand“ befunden haben, Cannabis könnte eine Rolle gespielt haben. Der junge Mann, der noch nie wegen Gewalt auffiel, rastete aus.
Die Staatsanwältin: „Er schlug und trat auf seinen Großvater ein, um ihn zu töten.“ Etliche Schläge und Tritte – „vorrangig gegen den Kopf“. Auch die Oma attackierte er, sie erlitt unter anderem eine Gesichtsfraktur.
Nach der Attacke auf seine Großeltern flüchtete Vincent G. über den Balkon
Der Enkel ließ von ihr ab und flüchtete über den Balkon, als Polizisten klingelten. Nachbarn hatten die Beamten gerufen, weil das Auto der Senioren vor dem Haus stand – die Warnblinkanlage an. G. hatte es abgestellt.
Ein schrecklicher Anblick. Blutflecken im Flur, im Wohnzimmer. Für den Opa kam jede Hilfe zu spät.
Polizisten nahmen kurz darauf den Enkel im Haus der Eltern fest. Eine Polizistin (23): „Er hob die Hände und sagte, er habe einen großen Fehler gemacht.“
Damals berichtete er von Cannabis, dass er Tage zuvor konsumiert habe – „habe alle Farben verkehrt gesehen, alle als Feinde betrachtet“. Er gab Schläge zu. Die Beamtin: „Dabei starrte er ins Leere, weinte.“
Vor Gericht schwieg er zunächst. Verteidiger: „Er bereut und wünscht sich, dass es nie geschehen wäre.“ Die Richter prüfen auch: Muss er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden? Urteil: 24. Juli.