LEBENSLÄNGLICH! Im deutschen Gesetzbuch ist klar geregelt, was die Täter des feigen Anschlags auf das Berliner Stromnetz erwartet. Die Polizei stuft ein Bekennerschreiben einer linksextremistischen Gruppierung namens Vulkangruppe nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen als „glaubhaft“ ein. Damit steht Vorsatz im Raum, egal aus welchen Motiven.
Jede einzelne Folge der Tat wirkt sich auf ein mögliches Strafmaß aus. Je mehr Menschen betroffen sind, je mehr des öffentlichen Lebens beeinträchtigt wurde oder gar zum Stillstand kommen musste, wirkt strafverschärfend. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, erhöht sich das Strafmaß noch einmal.
Blackout-Attacke mit Ansage
Gesetz ist sehr klar – LEBENSLANG für die Stromterroristen möglich
Im Gesetzbuch ist juristisch klar geregelt, welche Strafe die Täter des feigen Anschlags zu erwarten haben.

Auch der Zeitrahmen der Reparaturarbeiten hat eine Auswirkung auf das Strafmaß für die Täter.Christoph Gollnow/dpa

