Blackout-Attacke mit Ansage

Gesetz ist sehr klar – LEBENSLANG für die Stromterroristen möglich

Im Gesetzbuch ist juristisch klar geregelt, welche Strafe die Täter des feigen Anschlags zu erwarten haben.

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Auch der Zeitrahmen der Reparaturarbeiten hat eine Auswirkung auf das Strafmaß für die Täter.
Auch der Zeitrahmen der Reparaturarbeiten hat eine Auswirkung auf das Strafmaß für die Täter.Christoph Gollnow/dpa

LEBENSLÄNGLICH! Im deutschen Gesetzbuch ist klar geregelt, was die Täter des feigen Anschlags auf das Berliner Stromnetz erwartet. Die Polizei stuft ein Bekennerschreiben einer linksextremistischen Gruppierung namens Vulkangruppe nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen als „glaubhaft“ ein. Damit steht Vorsatz im Raum, egal aus welchen Motiven.

Jede einzelne Folge der Tat wirkt sich auf ein mögliches Strafmaß aus. Je mehr Menschen betroffen sind, je mehr des öffentlichen Lebens beeinträchtigt wurde oder gar zum Stillstand kommen musste, wirkt strafverschärfend. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, erhöht sich das Strafmaß noch einmal.

Folgen der Tat wirken strafverschärfend

Für das Strafmaß im Falle der Auffindung der Täter sowie ihrer Verurteilung ist also ein breiter Rahmen gesetzt. Bis hin zu lebenslänglich. Ein hoher Preis, der angesichts der Lage im Berliner Südwesten völlig angemessen erscheint. Während die Täter sicherlich irgendwo im Warmen sitzen und die Folgen ihrer Tat beobachten, kämpfen Zehntausende Menschen gegen das Chaos an. Viele von ihnen sind dabei auf Hilfe angewiesen. Vielen von ihnen droht ohne Strom der Tod.

Der Berliner KURIER hat sich zu diesem Sachverhalt juristisch beraten lassen. Für sehr viele Bereiche der Tat sind im Gesetzbuch die Strafen genau geregelt. In der Analyse des gesamten Vorfalls kommt man zu folgendem Fazit: „Bei Sabotageaktionen wie dem Berliner Stromausfall steht der Paragraf 316b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) im Zentrum. Je nach Ausführung und Folgen kommen Brandstiftung, gemeingefährliche Delikte, Terrorismusvorschriften und fahrlässige Erfolgsdelikte hinzu. Das schafft einen Strafrahmen bis hin zu lebenslang in Extremfällen.“