Laut dem Verfassungsrechtler Michael Wrase sind die vor allem in Berlin erlassenen Verbote palästinensischer Solidaritätsdemos teilweise rechtlich problematisch. Eingriffe in die Versammlungsfreiheit seien nur dann zulässig, „wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Ordnung, für die öffentliche Sicherheit, ausgeht“, so der Jura-Professor der Universität Hildesheim.
Dies sei nur dann der Fall, wenn strafbare Handlungen zu erwarten seien, „nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung, sondern von einer Mehrheit oder von den Veranstaltern“.
Es werde argumentiert, dass die Konfliktlage so aufgeladen sei, dass bei jeder dieser Versammlungen davon ausgegangen werden müsse, dass es dort zu strafbaren Handlungen komme, so Wrase. „Ob tatsächlich solche weitreichenden Verbote gerechtfertigt erscheinen, würde ich mal mit einem großen Fragezeichen versehen.“
Dürfen Schulen „Free Palestine“-Aufkleber oder Palästinensertücher verbieten?
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hatte in einem Rundschreiben erklärt, dass auch Symbole, wie Aufkleber mit „Free Palestine“ oder Palästinensertücher an Schulen untersagt werden können.