Wie legal ist CBD-Rauchware?
Hippes Hanf-Start-up vor Gericht: Die Männer, die aus Versehen zu Dealern wurden
Fünf Jung-Unternehmer gründeten ein Hanf-Start-up, doch dann schlug der Zoll zu

Hanfprodukte boomen: Öl, Creme, Kapseln, Kaugummi oder Gummibärchen. Ein Berliner Start-up ging mit CBD-Rauchware an den Markt – und landete vor Gericht. Die Männer auf der Anklagebank: Drei Gründer der Firma und zwei Teilhaber. Ab Sommer 2018 wuchs die Idee. An Raucher wollten sie sich wenden – „Geschmack von Cannabis, aber nicht berauschend.“
Was ist erlaubt, was ist strafbar beim Geschäft mit Produkten, die den Wirkstoff Cannabidiol (CBD) enthalten? Es ist eines von über 130 im Hanf enthaltenen Cannabinoiden. Doch CBD – ein Stoff aus der weiblichen Pflanze – soll beruhigend wirken und machte nicht high, denn die Blüten sind fast frei vom berüchtigten Rauschstoff THC.
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Tomas P. (29): „Ich bin davon ausgegangen, dass es ein legales Geschäft ist.“ Tim S. (29), der sich mit Marketing befasste: „Für mich war es ausgeschlossen, dass ein Kunde berauscht sein könnte, weil der THC-Gehalt so gering war - immer unter 0,2 Prozent.“ Vincent K. (28): „Ich habe Produkte in einer Wohnung aufbewahrt – fest überzeugt davon, dass es sich nicht um Betäubungsmittel handelt.“
Mehrere Kilo Blütenstände von Cannabispflanzen wurden ab Sommer 2018 geordert. Erst in der Schweiz, dann in Luxemburg. Die Firma bot in Spätis und im Internet CBD-Blüten als Rauchware an. Doch das Start-up war bald im Visier der Drogenfahnder.
In einer Paketstation in Wilmersdorf entdeckten Zollbeamte 7,373 Kilo CBD-Cannabis
Am 19. Februar 2019 lösten sich die Träume zunächst in Rauch auf: In einer Paketstation in Wilmersdorf entdeckten Zollbeamte insgesamt 7,373 Kilo CBD-Cannabis. Die Sendung, die an das Start-up in Kreuzberg geliefert werden sollte, wurde beschlagnahmt. Durchsuchungen folgten.
Knallhart griffen die Ermittler durch: Es geht jetzt für Tomas P., Tim S. und Vincent K. um den Vorwurf des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln. Damit drohen mindestens fünf Jahre Knast. Den Mitangeklagten Johannes E. (65) und Rami Al-A. (31) wird Beihilfe zur Last gelegt.
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Entschieden wiesen die Männer die Vorwürfe zurück – keine Verletzung der Sorgfaltspflicht, kein Vorsatz. Der THC-Gehalt ihrer Hanf-Waren habe stets unter 0,2 Prozent gelegen, das hätten sie regelmäßig durch ein Schweizer Analyseunternehmen professionell überprüfen lassen. S.: „Ich habe nicht gedacht, dass jemand Rauchwaren zum Backen und Verzehr einsetzen könnte.“
Die Richter wollten erst keinen Prozess
Die Bemerkung geht auf ein Gutachten zurück: In einem Fall aus Braunschweig mit zwei angeklagten Hanftee-Verkäufern hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass sich ein Käufer mit dem Hanftee (maximal 0,2 Prozent THC) berauschen könnte, wenn er ihn als Backzutat verwendet.
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Der Streit aus Braunschweig ging zum Bundesgerichtshof. Der BGH urteilte: Der Verkauf von Hanftee an Verbraucher kann zwar legal sein – aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand daran berauschen kann. Im Berliner Fall wollten die zuständigen Richter des Landgerichts zunächst keinen Prozess: Sie lehnten die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Doch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ordnete das Kammergericht einen Verhandlung an. Fortsetzung: Mittwoch.
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