Rund 16,4 Millionen Fahrgäste sind im vergangenen Jahr in Berliner Bussen und Bahnen kontrolliert worden. Dabei trafen Kontrolleure der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) etwa 5 Prozent der Menschen ohne Fahrschein an, in den S-Bahnen waren es 2,4 Prozent. Das entspricht rund 199.000 Personen.
Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. Die BVG erstattete demnach in 2943 Fällen Strafanzeige. Die Deutsche Bahn AG zeigte in nur 441 Fällen Menschen an, die ohne Fahrschein oder mit gefälschten Tickets unterwegs waren.
Kommt es zu einer Verurteilung, erhalten die Betroffenen meistens eine Geldstrafe. Wird diese nicht gezahlt, droht eine sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“. 2023 kamen laut Senatsjustizverwaltung rund 540 Menschen in Haft, weil sie Bus oder Bahn ohne Ticket benutzt hatten.
Eine Straftat? Über den Umgang mit dem Fahren ohne Fahrschein wird seit Jahren gestritten
Über den Umgang mit dem Delikt „Fahren ohne Fahrschein“ wird seit Jahren in Berlin gestritten. Im Strafgesetzbuch ist es unter Paragraf 265a als „Erschleichen von Leistungen“ geregelt. Besonders Linke-Politiker fordern seit Langem eine komplette Streichung dieses Straftatbestands. Auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will diese Straftat entkriminalisieren, sie aber weiterhin mit einem Bußgeld sanktionieren.