Haben Sie eine Zwangsräumung miterlebt?

So oft wurde in Brandenburg zwangsgeräumt!

Wenn die Miete für die Wohnung nicht mehr bezahlt wird, droht die Räumung durch den Vermieter – aber wie oft kommt das hier eigentlich vor?

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Die Fassade eines Wohnhauses an der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain. (Symbolfoto) Weniger Zwangsräumungen von Wohnungen in Brandenburg.
Die Fassade eines Wohnhauses an der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain. (Symbolfoto) Weniger Zwangsräumungen von Wohnungen in Brandenburg.imago/IPON

Zwangsräumungen sind für viele mehr als nur eine juristische Formalität – sie markieren oft den schmerzhaften Endpunkt einer existenziellen Krise. Während deutschlandweit die Zahl dieser Zwangsmaßnahmen zuletzt stieg, gibt es in Brandenburg eine überraschende Entwicklung: Das Land trotzt dem Bundestrend.

Brandenburg: Wo weniger Menschen ihre Wohnung verlieren

In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 803 Wohnungen zwangsgeräumt worden – das waren 90 weniger als ein Jahr zuvor. Dies teilte das Justizministerium der dpa mit. Parallel dazu verringerte sich auch die Zahl der Räumungsaufträge um 80 auf 1.463. Die Angaben über die Aufträge beziehen sich auf allgemeine Räumungen, darunter sind auch Gewerberäume.

Damit hat sich in Brandenburg auch 2024 ein seit mehreren Jahren anhaltender rückläufiger Trend bei Räumungsaufträgen und dem Vollzug fortgesetzt. Im Jahr 2022 hatten die Amtsgerichte früheren Regierungsangaben zufolge noch 1.714 Räumungsaufträge verfügt.

Brandenburg bricht bundesweiten Trend! Weniger Zwangsräumungen von Wohnungen

Brandenburg liegt bei den Zwangsräumungen von Wohnungen konträr zum Bundestrend. Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 29.057 Zwangsräumungen von Wohnungen, ein Jahr später waren es laut Bundesregierung bereits 30.275. Einen ähnlichen Rückgang der Zahlen wie in Brandenburg gab es nur noch in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und in Schleswig-Holstein.

Laut der Verfassung des Landes Brandenburg darf eine Wohnung nur dann zwangsgeräumt werden, wenn ein Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Bei der Abwägung der Interessen von Mietern und Vermietern müsse die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders berücksichtigt werden, schreibt die Landesverfassung vor.

Haben Sie selbst schon einmal eine Zwangsräumung miterlebt?

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