Jagdrecht ändern

Biberbraten? Bauern fordern Jagdrecht in Brandenburg

Bauernverbände wollen Biber jagen dürfen und auch ihr schmackhaftes Fleisch verwerten.

Author - Stefan Doerr
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Einst fast ausgestorben, verbreitet sich der Biber wieder mehr.
Einst fast ausgestorben, verbreitet sich der Biber wieder mehr.Patrick Pleul/dpa

Wie schmackhaft ist Biberfleisch? Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff will den Nagern ans Fell und würde einen knusprigen Biberbraten auf der Speisekarte nicht verschmähen.

„Es ist ein attraktives Nahrungsmittel mit hochwertigem Fleisch“, sagt Wendorff. Der Biber sei Vegetarier und bei der Auswahl der Pflanzen wählerisch.

Bauern wollen Tiere vollständig verwerten

Der weit kleinere Bauernbund plädierte schon vor Tagen für die komplette Verwertung der Tiere: Biber zeichnen sich durch „sehr schmackhaftes Fleisch und einen schönen Pelz aus“, heißt es vom Bauernbund. Er fordert: „Die gegenwärtige Praxis, den entnommenen Biber einschließlich Pelz und Schlachtkörper zu entsorgen, halten wir für wenig nachhaltig, zumal hier durchaus Verwertungsmöglichkeiten bestehen würden.“ Im Mittelalter ging der Biber als guter Schwimmer und mit schuppigem Schwanz als Fisch durch – und landete in der Fastenzeit auf dem Teller.

Rund 4000 Biber leben derzeit in Brandenburg. Sie bauen Dämme, die in der Landwirtschaft große Schäden verursachen können.
Rund 4000 Biber leben derzeit in Brandenburg. Sie bauen Dämme, die in der Landwirtschaft große Schäden verursachen können.Imagebroker/Imago

Hinter der Debatte, ob Biberfleisch auf den Speisekarten landen könnte, steckt ein zäher Dauerstreit: Ist der Nager einer Landplage oder ein hilfreicher Landschaftsplaner? Und der Streit wird gerade jetzt in den kommenden Wochen wieder akut. Die Biberverordnung in Brandenburg läuft Mitte März 2026 aus und wird derzeit überarbeitet. Es gibt Forderungen, den Biber, der erhebliche Schäden anrichten kann, künftig ins Jagdrecht aufzunehmen und ihn leichter schießen zu dürfen.

Sollen Biber leichter getötet werden dürfen?

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, den Biber zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Bei der EU ist er als streng geschützte Art aufgeführt. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) stellte jedoch in einem Interview im Oktober den besonderen Schutzstatus infrage. Er forderte – ähnlich wie beim Wolf – eine Überprüfung auf EU-Ebene und stellt sich damit hinter die Bauernvertreter. Doch gegen eine Lockerung des Tötungsverbots laufen Naturschützer Sturm.

Bislang dürfen Biber nur in Ausnahmefällen mit amtlicher Genehmigung „entnommen“ werden, wie es im Fachjargon heißt. Dies war zuletzt etwa der Fall, weil eine Gefährdung für die Sicherheit der Hochwasserdeiche an der Oder und beim Flughafen BER gesehen wurde. Fleisch und Fell können dann privat verwertet werden. Auf eine offizielle Speisekarte in Gaststätten darf der Biber nicht. (mit dpa)