In Berlin sollte die Verwaltung bunter werden. Mehr Vielfalt, mehr Teilhabe, mehr Chancen für Menschen mit Migrationsgeschichte. Doch jetzt sorgt genau dieses Vorhaben für heftige Kritik und juristischen Streit.
Verfassungs-Zweifel an Berliner Gesetz
Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des Partizipationsgesetzes steht eine zentrale Regel plötzlich auf der Kippe. Justizsenatorin Felor Badenberg hat die Praxis prüfen lassen, Bewerber mit Migrationshintergrund bei Einstellungen besonders zu berücksichtigen.
Das Ergebnis ist brisant. Sowohl Juristen aus ihrem Haus als auch externe Experten halten die Regelung für verfassungswidrig. Zuerst hatten „Spiegel“ und „Tagesspiegel“ darüber berichtet.
Der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden sollte steigen. Dafür sollten Bewerber gezielt angesprochen werden. Bei Vorstellungsgesprächen sollte ihr Anteil etwa dem Anteil in der Berliner Bevölkerung entsprechen, aktuell rund 40 Prozent.
Doch genau hier liegt das Problem. Laut Justizverwaltung kam es bei der Staatsanwaltschaft zu Fällen, in denen Bewerber ohne Migrationshintergrund gar nicht erst eingeladen wurden, obwohl sie bessere Examensnoten hatten. Der Vorwurf steht im Raum, dass Leistung nicht mehr allein entscheidend war.

Ausgelöst wurde die Überprüfung im Oktober 2025. Hintergrund soll eine Beschwerde eines Bewerbers gewesen sein, der sich benachteiligt fühlte.
Badenberg selbst macht deutlich, dass sie das Ziel des Gesetzes grundsätzlich unterstützt. Integration und Teilhabe seien wichtig. Sie verweist auch auf ihre eigene Geschichte. Als Kind kam sie mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland.
Doch für staatliche Entscheidungen gelte ein klarer Maßstab. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Eine Quote schon bei der Vorauswahl verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Grüne werfen Badenberg Alleingang vor
Ganz anders sehen das die Grünen. Die Fraktion im Abgeordnetenhaus spricht von einem Alleingang der Senatorin. Ob ein Gesetz verfassungskonform sei, entscheide in einem Rechtsstaat das Verfassungsgericht und nicht eine einzelne Senatorin, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter.


