Er türmte bei Ausgang

Gefährlicher Vergewaltiger auf der Flucht gefasst

Der Mann (54) saß in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Bei einem begleiteten Ausgang gelang ihm die Flucht. Nun wurde er im Norden gestellt. 

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Der gefährliche Vergewaltiger war am Dienstagabend bei einem begleiteten Ausgang getürmt. Er saß in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel.
Der gefährliche Vergewaltiger war am Dienstagabend bei einem begleiteten Ausgang getürmt. Er saß in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel.Jürgen Ritter/imago

Die Polizei hat den geflohenen Straftäter aus Berlin in Schleswig-Holstein gefasst. Das teilte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur am Sonnabend mit. Der 54-Jährige sei am Freitagabend gegen 21.30 Uhr im Kreis Dithmarschen gestellt worden. Der Mann war am Dienstagabend gegen 18.30 Uhr bei einem begleiteten Ausgang getürmt. Die Polizei suchte seitdem nach dem verurteilten Vergewaltiger.  Der Häftling saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Mann gilt als gefährlich.

Nach Angaben der Polizei waren der Festnahme in Sankt Michaelisdonn umfangreiche Ermittlungen der Intensivfahnder des Landeskriminalamtes Berlin vorangegangen. Beteiligt gewesen seien dabei auch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sowie die Justizbehörden in Berlin und Sachsen-Anhalt. 

Wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt

Der Mann war 2004 vom Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dabei wurde nach Angaben der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Vergewaltigung von 2001 einbezogen. Nach Justizangaben saß der Mann zunächst in Brandenburg in Haft. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, kam er dann in Sicherungsverwahrung. Dort saß er seit 2011 ein, 2019 wurde der Mann nach Berlin in die Sicherungsverwahrung der Haftanstalt Tegel überstellt.

Vor der Flucht war der Mann schon bei zahlreichen Ausgängen

Seit 2021 wurden dem Straftäter laut Berliner Justizverwaltung Ausgänge gewährt. Dazu seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Dem 54-Jährigen wurden nach Justizangaben zahlreiche solcher Ausgänge gewährt - ohne, dass es Beanstandungen gegeben hätte.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) bedankte sich bei den Beteiligten aus mehreren Bundesländern, die gemeinsam nach dem Mann gesucht hatten und ihn dann festnahmen. „Dies ist das Ergebnis einer engen und professionellen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheits- und Justizbehörden“, sagte sie. Die Justizverwaltung kündigte an, den aktuellen Fall zum Anlass zu nehmen, um das Verfahren der Lockerungen für Sicherungsverwahrte zu überprüfen. ■