5000 Euro Strafe

Achtung, Berliner: Wildschweine füttern ist verboten!

Die einen fürchten sich vor Wildschweinen, die anderen füttern sie. Doch die gut gemeinte Hilfe sollte man sein lassen – es droht ein saftiges Bußgeld!

Author - Sharone Treskow
Teilen
Hier sucht ein weibliches Wildschwein im Stadtbezirk Tegel nach Futter.
Hier sucht ein weibliches Wildschwein im Stadtbezirk Tegel nach Futter.Gregor Fischer/dpa

Wer in einem Berliner Außenbezirk wohnt, hat bestimmt schon oft Wildschweine gesehen. Die borstigen Tierchen haben die grüne Hauptstadt nämlich als Lebensraum für sich entdeckt. Der Grund: Das Nahrungsangebot innerhalb der Stadt ist reichlich und deutlich leichter verfügbar als auf dem Land.

Die Zahl der Wildschweine in Berlin wächst daher immer weiter an, was zu Problemen zwischen Mensch und Tier führt. Viele fürchten sich vor dem Schwarzwild. Doch es gibt offenbar auch ein paar Berliner, die die Paarhufer süß finden – oder ihnen zumindest helfen wollen. Wer Wildschweine füttert, muss allerdings mit einer satten Strafe rechnen!

Falsch verstandene Tierliebe kostet bis zu 5000 Euro

In einer Pressemitteilung warnt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf jetzt: „Für ein entspanntes Miteinander ist es besonders wichtig, die Tiere nicht zu füttern und essbare Abfälle so zu entsorgen, dass Wildtiere diese nicht erreichen können.“ Häufig sei der Grund für das unerlaubte Füttern eine falsch verstandene Tierliebe sowie die Angst, die Tiere könnten allein nicht genug Nahrung finden. „Dies ist jedoch nicht der Fall, da Wildtiere über hervorragende Strategien verfügen, mit Futterknappheit umzugehen, und auf unsere Hilfe nicht angewiesen sind“, heißt es in der Mitteilung.

„Wenn die Wildschweine durch Fütterungen ihre angeborene Scheu verlieren, kommen sie dem Lebensraum der Menschen immer näher und verwüsten öffentliche Grünanlagen, öffentliche Wege und Gärten. Zudem kann die Fütterung auch für aggressives Verhalten der Tiere sorgen, da diese sich daran gewöhnen und Menschen bedrängen, um weitere Nahrung zu bekommen“, mahnt das Bezirksamt.

Was viele vermutlich nicht wissen: Das Füttern von Wildtieren ist gemäß Landesjagdgesetz (§§34/50 L JagdG Bln) verboten und kann mit bis zu 5000 Euro bestraft werden! „Daher möchten wir Sie eindringlich bitten, keine Wildschweine zu füttern und dies auch Ihren Freunden und Bekannten weiterzusagen. Wenn die gesunde Distanz zwischen Wildtieren und Menschen gewahrt bleibt, ist ein gutes Zusammenleben möglich“, betont das Bezirksamt. ■