In Flüchtlingsunterkunft

13,5 Jahre Haft: Mit dem Küchenmesser stach er auf seine Ehefrau ein

Der Iraker Soran H. S. habe „mit absolutem Tötungswillen“ auf die damals 38-jährige Frau eingestochen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung vorm Landgericht Berlin.

Author - Berliner KURIER
Teilen
Soran H. S.  (40) wurde des versuchten Mordes an seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Urteil: dreizehneinhalb Jahre Haft.
Soran H. S. (40) wurde des versuchten Mordes an seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Urteil: dreizehneinhalb Jahre Haft.Pressefoto Wagner

Sie schrie, wehrte sich nach Kräften. Aber ihr Mann stach immer wieder mit einem Küchenmesser zu. Erst als die von den Schreien aufgeweckte Tochter (8) und der Sohn (14) eingriffen, ließ Soran H. S.  von seiner Frau ab. Am Montag wurde der 40-Jährige zu 13,5 Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Mordes.

Das Berliner Landgericht sprach den Mann versuchten Mordes und gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe „mit absolutem Tötungswillen“ auf die damals 38-jährige Frau eingestochen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. Die Tat sei in Anwesenheit der achtjährigen Tochter geschehen, die mit der Mutter in einem Bett schlief. Das Mädchen holte den 14-jährigen Bruder, der den Vater stoppte und den Mord verhinderte.

Obwohl die Tochter schrie, ließ er nicht von seiner Frau ab

Der Iraker hatte nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht vom 21. auf den 22. Dezember 2024 in den Räumlichkeiten der Familie in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin-Moabit die zweifache Mutter angegriffen. Mit einem Küchenmesser (mit einer 20 Zentimeter langen Klinge) bewaffnet habe er die schlafende Frau angegriffen, um sie zu töten, so der Richter. Immer wieder habe der 40-Jährige auf die sich nach dem ersten Stich in den Bauch wehrende Frau eingestochen. Obwohl die Tochter schrie, ließ er nicht von der Frau ab.

Der 14-jährige Sohn habe den Vater in den Schwitzkasten genommen und zugedrückt, bis der Mann das Messer fallen ließ, hieß es weiter im Urteil. Die Frau habe die Wohnung verlassen und noch an Türen trommeln können. Die 38-Jährige habe es ihren Kindern sowie einer Sicherheitsmitarbeiterin, die sofort Erste Hilfe leistete, und Rettungskräften zu verdanken, dass sie gerettet wurde.

Warum es in der Nacht zum Angriff kam, sei im Prozess unklar geblieben, sagte der Richter. Die Lebensumstände seien dem Mann „nicht mehr genehm“ gewesen.

Soran H. S. und Asia S. sollen 2017 aus dem Irak nach Deutschland gekommen sein. Seit 2009 seien sie verheiratet, der Sohn ist inzwischen 15, die Tochter immer noch acht Jahre alt. Sie wohnten zuletzt in einer Gemeinschaftsunterkunft in Moabit, hatten dort als Familie mehrere Räume.

Nach der Tat wusch sich Soran H. S. die blutigen Hände sauber

Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Frau hatte im Prozess geschildert, dass es bereits im Irak gravierende Probleme in der Ehe gegeben habe. Ihr Partner habe sie psychisch unter Druck gesetzt. Nach einem Irak-Besuch vor etwa einem Jahr habe er zunächst ohne sie zurück nach Berlin reisen wollen. Später habe sich Soran H. S. dafür entschuldigt. Die Anwältin der Frau sagte, der Mann habe ihre Mandantin loswerden wollen.

Soran H. S. wurde noch am Tatort festgenommen. „Er kam mit einem Koffer aus seinem Zimmer“, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge im Prozess. Damals habe der 40-Jährige erklärt, es habe Streit gegeben, er habe seiner Lebensgefährtin das Messer entwendet und dann zugestochen. „Der Mann wirkte sehr ruhig und sagte weiter, er habe sich nach der Tat das Blut von den Händen gewaschen, das Messer gereinigt und zurück in den Besteckkasten gelegt“, so der Beamte.

Laut Staatsanwaltschaft war das irakische Ehepaar 2017 nach Deutschland gekommen. Der Mann sagte zu Prozessbeginn auf die Frage nach seinem Familienstand, er sei verheiratet. „Ich warte jeden Tag darauf, dass sie mich besucht“, so der inhaftierte Angeklagte.

Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung, einen konkreten Antrag stellte er nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)