Wie viel Gepäck darf ich in die Bahn mitnehmen? Wetten, dass Sie diese Regel noch nicht kannten?
Im Flugzeug gibt es strenge Regularien für Gepäck. Und bei der Bahn?

Der Zug ist das wohl mit Abstand praktischste Verkehrsmittel Deutschlands, zumindest, wenn der Wohnort entsprechend ans Netz angeschlossen ist. Wenn das gegeben ist, wartet eine entspannte und klimafreundliche Reise, bei der man sich nicht die ganze Zeit konzentrieren muss, wie bei einer Autofahrt, oder eine Million Regeln, Richtlinien beachten muss, so wie beim Fliegen. Dort muss man erst zum Flughafen kommen, dort am besten früher da sein, ist von Gepäckaufgabe und Sicherheitscheck abhängig und verplempert meist die gewonnene Reisezeit mit Warten.
Und dann ist auch noch das Gepäck stark reguliert. In vielen Flugtarifen ist höchstens noch ein Handgepäckstück dabei, für alles andere muss draufgezahlt werden. Bei der Bahn hingegen scheint es keine Regeln zu geben. Doch zumindest das ist ein Trugschluss. Denn auf der Website der Bahn sind durchaus Richtlinien vermerkt, an die sich Reisende bei der Gepäckmitnahme halten müssen.
Wie viel Gepäck darf ich in die Bahn mitnehmen?
Dort klar vermerkt, wie viel Gepäck Reisende bei den Fahrten in den Zügen der Deutschen Bahn mitnehmen dürfen. Es heißt: „Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück oder einen weiteren Gegenstand kostenlos mitführen.“ Als weitere Gegenstände gelten beispielsweise Kinderwagen, Faltfahrräder, Rollstühle, Rollatoren oder Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, E-Tretroller oder E-Kickboards. Für Fahrräder muss im Fernverkehr eine Fahrradkarte gebucht werden, in der gleichzeitig eine Stellplatz-Reservierung enthalten ist. Im Regionalverkehr braucht es keine Fahrkarte.

Doch das war es noch nicht mit den Gepäckregeln der Deutschen Bahn. Denn in den Richtlinien wird auch definiert, wie groß das zusätzliche Gepäckstück sein darf. Maße werden nicht genannt, dafür die grobe Faustformel, nach der die „sogenannte Traglast von einer Person allein getragen werden kann“. Besonders große Gepäckstücke, die nicht in die Gepäckablagen oder unter die Sitze passen, müssen in den Gepäckregalen im Großraumbereich verstaut werden, die entweder im Einstiegsbereich oder in der Mitte der Wagen bereitstehen.
Reisen mit der Bahn: Ich bin für die Sicherheit meines Gepäcks verantwortlich
Grundsätzlich gilt zudem, dass die Reisenden selbst für die Beaufsichtigung ihrer Gepäckstücke verantwortlich sind, auch wenn diese nicht am Sitzplatz untergebracht werden können. Auch deshalb rät die Bahn in ihren Richtlinien dazu „wichtige und wertvolle Gegenstände in Ihr Handgepäck“ zu stecken, damit sie immer in der Nähe aufbewahrt werden können.
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Bei allen Regeln und Richtlinien was die Beschränkung der Gepäckstücke angeht, gilt aber auch: Kontrollen am Einstieg der Züge gibt es bei der Deutschen Bahn nicht. Und dabei soll es auch bleiben. Wie eine Bahn-Sprecherin gegenüber dem KURIER erklärte, sei weniger die Anzahl der Gepäckstücke entscheidend. Vielmehr gehe es um die Sicherheit und den Komfort der Reisenden. Gegenstände dürfen „Gegenstände andere Reisende weder behindern noch belästigen oder Schäden verursachen“.
Zudem müssten die Zugbegleiter darauf achten, dass die Fluchtwege nicht verstellt seien. „Daher kann es passieren, dass unsere Mitarbeitenden vor Ort die Entscheidung treffen müssen, ein besonders sperriges Gepäckstück nicht zu befördern, wenn sich dieses nirgends sicher verstauen lässt.“