Dritte Verhandlung kommt

Feuerzeugskandal! Welche Chance hat Union überhaupt beim DFB-Gericht?

Zweimal urteilte der DFB gegen den 1. FC Union wegen des Feuerzeugwurfs gegen Bochums Torwart. Jetzt geht es in die dritte Instanz.

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Unions Präsident Dirk Zingler kämpft für seinen Klub gegen den DFB wegen der der umstrittenen Umwertung des Heimspiels gegen Bochum.
Unions Präsident Dirk Zingler kämpft für seinen Klub gegen den DFB wegen der der umstrittenen Umwertung des Heimspiels gegen Bochum.Imago Images/Koch

Der Feuerzeugskandal und der Marathon am Grünen Tisch! Der 1. FC Union gegen den DFB, es geht weiter! Unions Heimspiel gegen Bochum wurde zunächst vom Sportgericht von einem 1:1 zu einem 0:2 gewertet, weil Bochums Torwart Patrick Drewes leicht von einem Feuerzeug getroffen wurde. Das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil. Doch die Köpenicker wehren sich weiter dagegen.

Sofort nach dem Richterspruch beim Bundesgericht kündigte Union am 1. März an, Klage vor dem Ständigen Schiedsgericht des DFB einzureichen.  Dies ging aber erst nach schriftlicher Zustellung des zweiten Urteils. Dieses passierte am 12. März. Danach hatte der Klub zwei Wochen, also bis Mittwoch, Zeit, wiederum das Schiedsgericht anzurufen. Dieses geschah jetzt.

Ein Ex-Verfassungsrichter ist jetzt zuständig

Der DFB wartet gespannt auf Unions Schreiben. Erst danach kann ein Termin für die dritte Verhandlung festgelegt werden. Der muss aber vor dem Saisonende stattfinden, um bei Saisonabschluss Klarheit über die Abstiegsplätze zu haben. Den Vorsitz des Ständigen Schiedsgericht hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo Steiner (85). Sein Stellvertreter ist Rechtsprofessor Klaus Vieweg (73).

Die Chancen auf Erfolg für die Eisernen sind eher gering. Denn in den überwiegenden Fällen bestätigte die letzte Instanz des DFB die Urteile des Bundesgerichts. Falls es so kommt, überlegt Union sogar eine weitere zivilrechtliche Klage außerhalb der DFB-Rechtsprechung.