Ging RTL mit dieser Szene aus „Das Sommerhaus der Stars“ zu weit? In der vierten Folge eskalierte ein Zoff zwischen Alessia Herren (22) und Tessa Bergemeier (35) so heftig, dass es sogar zu einer Mordandrohung kam. Die Zuschauer sind schockiert und gehen in den sozialen Netzwerken auf die Barrikaden. Viele sind der Meinung, Alessia hätte das „Sommerhaus“ für ihre vielen Beleidigungen, aber vor allem wegen der Drohung, verlassen müssen.
Alessia Herren droht Tessa Bergmeier mit Gewalt
Es ging mal wieder um Tessa und den Veganismus. Die ehemalige GNTM-Kandidatin bringt wegen ihrer Belehrungen fast alle anderen Promis gegen sich auf. Noch schlimmer wird die Situation im Haus, als Tessa die veganen Produkte für sich und Freund Jakob beanspruchen will. „Das ist nicht deins! Bist du krank? Was ist mit dir?“, schreit Alessia und bezeichnet Tessa sogar als „krankes Stück“ und „Missgeburt“. Dann leistet sie sich einen Satz, der für Entsetzen im Netz sorgt: „Junge, ich stech' dich gleich ab, du kleine Missgeburt!“, sagt sie und legt nach: „Ich schwöre, wenn diese Kameras nicht hier wären, diese dreckige ...“
Wegen dieser Aussage fordern Zuschauer nun ein Eingreifen von RTL – wobei das eigentlich nicht mehr möglich ist, denn „Das Sommerhaus der Stars“ wurde bereits abgedreht. Viele hätten sich gewünscht, dass Alessia für ihr Verhalten hätte gehen müssen. Zur Erinnerung: Can Kaplan und Gigi Birofio wurden aus der Show genommen, weil Gigi handgreiflich ihm gegenüber wurde. Auch Georgina Fleurs Ex-Verlobter Kubilay musste seine Koffer packen, nachdem er Ex-Bachelor Andrej Mangold ins Gesicht spuckte.

Was RTL zur Kritik der Zuschauer sagt
Alessia wurde zwar nicht gewalttätig, es handelt sich aber um eine Gewaltandrohung. Die Meinungen, ob so etwas schon zu einem Show-Ausschluss reicht, gehen natürlich auseinander. RTL reagierte auf eine Anfrage des Berliner KURIERs mit diesem Statement: „Das ‚Sommerhaus‘ lebt von Authentizität und zeigt ein ungeschminktes Bild der Paare. Unsere Zuschauer sind in der Lage, das Verhalten der Paare einzuordnen und entsprechend zu bewerten.“