Melanie Müller setzt sich nach wie vor gegen die Behauptung zur Wehr, sie habe den Hitlergruß gezeigt. Vor wenigen Tagen wurde die Party-Sängerin von einem Gericht verurteilt. Doch Melanie scheint das Urteil nicht zu akzeptieren, wie sie in einem Statement auf Instagram klar macht.
Melanie Müller wegen Hitlergruß und Drogenbesitz verurteilt
Melanie Müller wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes am Landgericht Leipzig schuldig gesprochen. Das Urteil: 70 Tagessätze à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Damit fällt die Strafe im Vergleich zur ersten Instanz (80.000 Euro) deutlich geringer aus, weil das Gericht ihre aktuellen Einkünfte wesentlich niedriger einschätzt.
Auslöser des Verfahrens war ein Konzert im September 2022, bei dem Müller laut Gericht mehrfach den rechten Arm gehoben und damit den Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Sängerin bestreitet die politische Bedeutung ihrer Gesten weiterhin – es handele sich um eine übliche Animationsbewegung zu ihrem bekannten Bühnenruf „Zicke Zacke, hoi hoi hoi“.
Auch der Vorwurf des Drogenbesitzes wurde bestätigt: Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette. Müller bestreitet, dass die Substanzen ihr gehören.
Melanie Müller wirft Gericht vor, nicht neutral gewesen zu sein
Kurz nach dem Richterspruch wehrt sich Müller nun öffentlich – und zwar lautstark. Auf Instagram erklärt sie, sie werde das Urteil nicht akzeptieren und habe Revision eingelegt.
Sie bezeichnet das Urteil als „politisch motiviert“ und kritisiert, dass weder Entlastungszeugen gehört noch ihr Vorsatz bewiesen worden sei. Zudem zeigt sie sich empört, dass alltägliche Bühnenbewegungen plötzlich kriminalisiert würden: „Ich und andere Künstler machen solche Handbewegungen in der Show seit Jahren.“

Nun hofft Melanie Müller auf einen „fairen Prozess“ und „einen neutralen und unpolitischen Blick in der Sache“. Die frühere Bachelor-Kandidatin will weiterhin für ihre Unschuld kämpfen, schreibt sie abschließend.
Als nächste Instanz wird dann das Oberlandesgericht Dresden über Melanie Müllers Fall entscheiden.




