Cora Schumacher (47) reicht es! Es ist ein öffentlicher Schlagabtausch, der kein Ende nimmt, jetzt geht der Zoff mit ihrem Ex Ralf Schumacher (49) in die nächste Runde. Beide veröffentlichten bereits Details aus privaten Kommunikationen miteinander, kritisierten sich anschließend gegenseitig dafür. Doch keiner von beiden scheint aufgeben zu wollen. Sowohl Cora als auch Ralf kämpfen für die eigene Wahrheit und gehen anwaltlich gegeneinander vor. Aktuell schlägt Cora zurück. Auf Instagram postete sie sogar den Anwaltsbrief an ihren Ex, eine Unterlassung.
Cora Schumacher packt auf Instagram auf
„Es reicht jetzt!“, schreibt Cora in ihrer Instagram Story. Dazu postete sie Auszüge aus dem Anwaltsbrief. Im Speziellen geht es um Ralfs Aussagen auf Instagram und in einem RTL-Partnerinterview mit seinem Freund Etienne. Auf Instagram schrieb Ralf im August 2024, Cora hätte ihm und Etienne fälschlicherweise gratuliert, weil sie dachte, die beiden hätten geheiratet. Damit wollte er beweisen, dass Cora sehr wohl über die Beziehung Bescheid wusste, was sie leugnet. Außerdem wirft er ihr vor, „so viele Lügen zu verbreiten“.
Coras Anwalt klärt in dem Schreiben darüber auf, dass diese Aussagen von Ralf nicht der Wahrheit entsprechen würden. Cora habe in Bezug auf ihn und Etienne keinerlei Lügen verbreitet. Weiterhin weist der Anwalt daraufhin, dass Ralf private Nachrichten von Etienne und Cora veröffentlicht hat, was eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Auch die Behauptung, Cora hätte „so viele Lügen“ verbreitet, sei eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es handle sich bei Ralfs Äußerung um eine Falschdarstellung, die auch wirtschaftliche Folgen für Cora hat.

Unterlassung für Ralf Schumacher
Auch Ralfs Behauptung im RTL-Interview, Cora hätte ihn auf Social Media und auf dem Handy blockiert, wodurch eine persönliche Klärung nicht möglich war, soll nicht stimmen. Cora hätte Ralf lediglich bei WhatsApp blockiert, er hätte sie aber jederzeit anrufen können, ihr eine SMS oder eine E-Mail schreiben können. Ralf soll laut der Unterlassung dafür sorgen, dass die entsprechenden Stellen im Netz nicht nur gelöscht werden, sondern auch nicht mehr auf Google auffindbar sind. Die Frist endete am 30. September. Ob Ralf die Unterlassung unterschrieben hat, ist nicht bekannt. Sollte dies aber nicht geschehen sein, wird Cora wohl gerichtliche Schritte einleiten. Immerhin, den Post aus dem August hat er schon gelöscht.
Cora ist auf jeden Fall sauer und kommentierte den Anwaltsbrief so: „Ein von mir auf den Weg gebrachte Einigungsversuch und eine gemeinsame öffentliche Sprachregelung hat RS einfach ignoriert. In seinen zahlreichen Liebesinterviews, seinen Selbst- bzw. Produktdarstellungen die Mutter seines Kindes regelrecht öffentlich zu diffamieren, um die Wahrheit zu verschleiern. Werde ich nicht länger hinnehmen! Ich sehe mich gezwungen, öffentliche Transparenz zu zeigen und gegen RS juristisch vorzugehen.“ Weiterhin schreibt sie, sie könne sich die „gequirlte Sch****“ von ihrem Ex nicht länger anhören.
Ob es für Cora und Ralf deswegen wirklich vor Gericht geht? Ralf hat sich bisher noch nicht öffentlich auf das Anwaltsschreiben von Cora reagiert. ■