Werbeanrufe nerven, sie sind ohne Einverständniserklärung nicht zulässig.
Werbeanrufe nerven, sie sind ohne Einverständniserklärung nicht zulässig. Foto: dpa/Christin Klose

Schon seltsam, wenn man auf dem Handy einen verpassten Anruf sieht, die angezeigte Ziffernfolge wählt und hört: „Diese Rufnummer ist nicht vergeben.“ Das ist kein Einzelfall, wie die Bundesnetzagentur erklärt.

Gibt man die Nummer 0176 626 590 54, um die es hier geht, in die Suchmaske seines Browsers ein, kann man auf der Seite „Wem gehört die Nummer“ eine Reihe von Kommentaren lesen:  Wer den Anruf entgegennahm, hatte einen „Investmentbanker“, einen „Vermögensberater“ oder eine „Aktienverkäuferin“ am Ohr. Wer zurückrief, bekam keinen Anschluss.

Die Bundesnetzagentur erklärte dazu, dass es sich um unerlaubte Werbeanrufe für Finanzprodukte oder -dienstleistungen handele, die über diese und andere Nummern laufen: „Nach unseren Erkenntnissen werden für die Anrufe fiktive Rufnummer übermittelt. Das erklärt auch, warum der Rückruf nicht erfolgreich war. Eine Abschaltung der Rufnummern kommt dementsprechend ebenfalls nicht in Betracht.“

Falsche Rufnummern sind ein Klacks für Kriminelle

Weiter heißt es: „Um eine Rufnummer zu manipulieren und bei Anrufen eine falsche Rufnummer zu übermitteln und anzeigen zu lassen, ist es nicht erforderlich, sich diese Rufnummer auf irgendeine Weise zu verschaffen, also sie zu erwerben oder sie freischalten zu lassen. Von der Manipulation betroffen sein können dabei einerseits real existierende – auch ausländische – Rufnummern, obwohl der Inhaber der Rufnummer mit dem Anruf nichts zu tun hat. Andererseits können Phantasienummern verwendet werden, also Rufnummern, die nicht vergeben wurden und daher niemandem zuzuordnen sind.“

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Mit den falschen Nummern werde die wahre Identität des Anrufers verschleiert. Anrufe mit gefälschten Absenderinformationen haben dabei nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur unterschiedliche Hintergründe – die Bandbreite reiche von harmlosen „Spaßanrufen“ bis hin zu kriminell motivierten Kontaktaufnahmen, für deren Aufklärung die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind.

Denn die Agentur ist nur für die Bekämpfung von Werbeanrufen zuständig, für die Verbraucher vorher nicht ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt haben. Wenn ein Krimineller beispielsweise versucht, übers Telefon-„Phishing“ beispielsweise an Bankdaten oder Passwörter zu kommen, muss die Polizei ran.

Anrufe von der 110 kommen immer von Kriminellen

Verbraucher sollten daher bei einem entsprechenden Verdacht in jedem Fall zunächst die Polizei informieren. Insbesondere dann, wenn die Polizei-Notrufnummer 110 bei einem Anruf aufscheint: Dann ist sie in jedem Fall gefälscht. Wer abnimmt oder zurückruft, spricht mit einem Kriminellen, der sich dann meist als Polizist ausgibt und beispielsweise anbietet, das Geld des Gesprächspartners einem vorgeblichen „Kollegen“ zu übergeben, um es „in Sicherheit“ zu bringen.

Grundsätzlich ist es laut Bundesnetzagentur so, dass man Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zusammenfasse, um gegebenenfalls ein Unternehmen oder eine Werbekampagne mit einem Bußgeldverfahren zu überziehen. Dann können bis zu 300.000 Euro fällig werden.

Im konkreten Fall komme man schon deshalb kaum an die Anrufer ran, weil sie außerhalb der EU sitzen. Eine Sprecherin der Agentur: „Da die mutmaßlichen Täter nach bisherigen Erkenntnissen aus Großbritannien agierten, besteht nur unter sehr beschränkten Rahmenbedingungen die Möglichkeit, mit Aussicht auf Erfolg ein Bußgeldverfahren einzuleiten.“

Hier gibt es detaillierte Information

Hinweise auf den Umgang mit störenden oder rechtswidrigen Anrufen sowie zu manipulierten Telefonnummern gibt die Bundesnetzagentur hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung
www.bundesnetzagentur.de/rufnummern-manipulation
Die Verbraucherzentrale gibt ebenfalls Hinweise:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857 
Die Telefongesellschaften bieten ihren Kunden an, bestimmte Nummern zu blockieren.

Die Bundesnetzagentur ist jetzt an der Ausarbeitung einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes beteiligt. Danach sollen alle Telefonanbieter, die an einer Verbindung beteiligt sind, sicherstellen, dass keine offensichtlich ungültigen Rufnummern oder inländischen Rufnummern trotz Verbindung aus dem Ausland übermittelt werden. In diesen Fällen soll die Rufnummer unterdrückt werden, damit Angerufene aufmerksam werden und den Anruf nicht entgegennehmen.