Punkte in Flensburg? Braucht kein Mensch! Und daher sollten Verkehrssünder wissen, wie sie diese Punkte einsehen und loswerden können, die beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert sind.
Jeder Fahrzeughalter hat dort sein eigenes Punktekonto. Wer sich einen Überblick zu eingetragenen Verstößen verschaffen will, muss dafür aber natürlich nicht nach Flensburg reisen – auch wenn eine Vor-Ort-Auskunft möglich ist.
Für alle, die nicht in oder um Flensburg leben, ist eine Auskunft zu ihren eingetragenen Punkten auf anderem Weg sinnvoller – dafür gibt es mehrere Optionen.
Punkte in Flensburg per Post oder online abrufen
Eine ist der Postweg. Dafür muss man bei der Behörde einen Antrag zur Register-Auskunft stellen. Also: Das entsprechende Formular ausdrucken, unterschreiben und Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Vorder- und Rückseite beifügen.
Man kann seinen Punktestand im Fahreignungsregister auch online kostenlos abrufen. Voraussetzungen dafür: Nutzer brauchen einen Online-Ausweis, eine sechsstellige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser für den Computer. Sie müssen zudem eine Software zum Auslesen des Online-Ausweises parat haben, etwa eine Ausweis-App. War die Identifizierung auf dem BundID-Konto erfolgreich, kann man seine Daten einfach als PDF-Dokument herunterladen.

Informationen zur Register-Auskunft hat das KBA auf seiner Website zusammengefasst. Auskünfte zu Punkten am Telefon oder per Fax sind nicht möglich. Auch eine automatische Information, wenn Punkte verfallen, gibt es nicht.
Acht Punkte und der Führerschein ist weg
Die im Register eingetragenen Verstöße werden je nach Art und Schwere mit Punkten bewertet. So müsse man etwa bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h zu viel innerorts mit einem Punkt rechnen, schreibt der ADAC. Bei groben Ordnungswidrigkeiten, zu denen zum Beispiel 31 km/h zu viel innerorts zählt, bekommt man zwei Punkte.
Bei acht Punkten werde die Fahrerlaubnis entzogen, informiert der Verkehrsclub auf seiner Website. Ist die Fahrerlaubnis weg, darf eine neue Berechtigung frühstens nach Ablauf von sechs Monaten erteilt werden – dafür ist eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, im Volksmund „Idiotentest“ genannt.
So kann man seine Punkte abbauen
Gut zu wissen: Die Punkte werden nach bestimmten Fristen wieder getilgt. Die Tilgungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten liegt laut ADAC beispielsweise bei fünf Jahren. Autofahrer haben aber auch die Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen. Dafür müssen sie zum Beispiel ein Fahreignungsseminar machen.
Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann man daran freiwillig teilnehmen – und bekommt dafür am Ende einen Punkt erlassen. Diese freiwillige Teilnahme ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.■